ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG

WAKEUP CAMPERVANS

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Mietvertrag zwischen Ihnen und WAKEUP CAMPERVANS. Die Anmietung eines Fahrzeugs bei WAKEUP CAMPERVANS, formalisiert durch die Einrichtung und Unterzeichnung eines Mietvertrags, impliziert die uneingeschränkte Annahme der allgemeinen Mietbedingungen durch den Mieter. Durch Ankreuzen des Kästchens «Ich akzeptiere» während des Buchungsvorgangs des Mietservices oder durch Absenden des unterschriebenen Kostenvoranschlags stimmen Sie den Bedingungen ohne Vorbehalt zu. Wir empfehlen Ihnen daher, diese sorgfältig zu lesen.

Artikel 1.DEFINITIONEN

Der «Mieter» bezeichnet die natürliche oder juristische Person, in deren Namen der Mietvertrag abgeschlossen ist. Wenn der Mieter eine natürliche Person ist, ist er auch der Hauptfahrer und Unterzeichner des Vertrags. Wenn der Mieter eine juristische Person ist (Beispiel: Gesellschaft, Vereinigung usw.), dann ist der Hauptfahrer der Unterzeichner des Vertrages, wenn der Unterzeichner des Vertrages nicht der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft ist, er muss eine ordnungsgemäß vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Genehmigung vorlegen.

Der «Vermieter», «Agence», «Wakeup Campervans» bezeichnet die Firma WAKEUP CAMPERVANS SAS, deren Impressum wie folgt lautet:

  • Zulassungsnummer: 908 270 341
  • Datum der Registrierung: 16/12/2021
  • SIRET: 908 270 341 00013
  • Kapital: 10.000€
  • Tätigkeit: Kurz- und Mittelvermietung von
  • Personenkraftwagen und leichten Personenkraftwagen (7711A)
  • Hauptsitz: 122, genannt Mezzana, 20290 Lucciana
  • Vorsitzender: Quentin BARRAUD
  • Geschäftsführender Direktor: QUENTIN BARRAUD
  • Der «Mietvertrag» zwischen dem Vermieter und dem
  • Mieter enthält die allgemeinen Mietbedingungen
  • (siehe unten), den beschreibenden Zustand des
  • Fahrzeugs, der im Widerspruch zur Bereitstellung und
  • Rückgabe des Fahrzeugs steht, die Liste der im
  • Fahrzeug enthaltenen Gegenstände, die
  • Gebrauchsanweisung und die Kaution.

Der «Mietvertrag» zwischen dem Vermieter und dem Mieter enthält die allgemeinen Mietbedingungen (siehe unten), den beschreibenden Zustand des Fahrzeugs, der im Widerspruch zur Bereitstellung und Rückgabe des Fahrzeugs steht, die Liste der im Fahrzeug enthaltenen Gegenstände, die Gebrauchsanweisung und die Kaution.

Das «Fahrzeug», «ausgestatteter Van» bezeichnet das vom Mieter gemietete Fahrzeug.

« Dommages » désigne tout dégât survenu au Véhicule hors Bris de Glace et crevaison des pneumatiques.

Artikel 2. MIETBEDINGUNGEN

Der Hauptfahrer des Fahrzeugs und gegebenenfalls der im Vertrag genannte zusätzliche Fahrer müssen über 21 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein von mehr als zwei Jahren vorweisen. Der Fahrer muss ehrenwörtlich die Gültigkeit seines Führerscheins sowie das Fehlen einer Maßnahme zur Aussetzung, Einschränkung oder Annullierung des Führerscheins bestätigen. Der Besitz eines «weißen» oder eingeschränkten Führerscheins oder einer Anzeige über den Verlust oder Diebstahl des Führerscheins berechtigt nicht zur Anmietung des Fahrzeugs.

Der Hauptmieter muss bei der Unterzeichnung des Mietvertrags Folgendes vorlegen:

  • ein gültiger Ausweis,
  • den gültigen Führerschein (Duplikat oder Fotokopie nicht akzeptiert)
  • Ein Wohnsitznachweis von weniger als 3 Monaten
  • Ein Zahlungsmittel zur Abwicklung der Anmietung (ohne Scheck)
  • Eine Kreditkarte auf ihren Namen für die Zahlung der Kaution

Für außerhalb der EU ausgestellte Führerscheine: In französischer Sprache oder mit einer offiziellen Übersetzung. Ist dies nicht der Fall, muss dem Originalführerschein ein internationaler Führerschein beigefügt werden. Der auf dem Mietvertrag angegebene Name des Mieters ist der Name des Hauptfahrers, der bei der Unterzeichnung des Mietvertrags anwesend sein muss und dem die Mietkosten in Rechnung gestellt werden. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen oder die Nichterteilung eines dieser Dokumente führt zur sofortigen Stornierung des Vertrags, ohne die vom Mieter für die Buchung des Fahrzeugs gezahlten Beträge zurückzuzahlen.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Vermietung sofort und von Rechts wegen ohne Angabe von Gründen oder Entschädigung im Falle einer Verletzung durch den

Mieter einer der wesentlichen Verpflichtungen des Mietvertrags, einschließlich der Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs, der Zahlung und der Bedingungen für die Rückgabe des Fahrzeugs.

ARTIKEL 3. BUCHUNGS-, ÄNDERUNGS- UND STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

  1. Buchung eines Fahrzeugs

Die Reservierung eines Fahrzeugs durch den Mieter erfolgt in 3 Schritten:

  • Der Mieter stellt eine Buchungsanfrage (auf unserer Website, per E-Mail: contact@wakeupcampervans.com, telefonisch: +33 7.84.06.58.59.
  • Der Vermieter sendet einen Kostenvoranschlag für die Buchung oder eine Buchungsbestätigung des Mieters
    _ Senden Sie eine E-Mail zur Bestätigung der Verfügbarkeit an Ihr E-Mail-Postfach, einschließlich eines Kostenvoranschlags, einer Zusammenfassung der Buchung der Anmietung des Fahrzeugs (Optionen und Paket wählen, Anzahlung und Restbetrag) Informationen über die Bereitstellung des Fahrzeugs, einschließlich des vereinbarten Zeitpunkts und des Ortes der Bereitstellung und des angewandten Tarifs
    _Angebot gültig 15 Tage ab dem Datum des Versands
  • Die Zahlung der Anzahlung durch den Mieter

Um die Buchung zu bestätigen, muss der Mieter eine Anzahlung von 50% (mindestens 100 Euro) des Mietpreises per Kreditkarte oder Überweisung zurückschicken. Die Reservierung wird erst zum Zeitpunkt der Einziehung dieser Anzahlung durch den Vermieter wirksam.

Die vollständige Liste der Dokumente, die dem Vermieter am Tag der Bereitstellung vorgelegt werden müssen. Der Vermieter kann in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus dem Verlust oder Diebstahl der an den Mieter gesendeten Buchungsbestätigung oder der Verwendung dieses Dokuments durch Dritte ergeben. Der Vermieter haftet nicht für eine mögliche Verzögerung der Bereitstellung des Fahrzeugs, wenn diese Verzögerung auf die Unvollständigkeit oder Ungenauigkeit der vom Mieter übermittelten Informationen zurückzuführen ist, was der Mieter ausdrücklich akzeptiert

  1. Änderung und Stornierung

Der Mieter kann den Fahrzeugtyp und/oder das Datum seiner Buchung stornieren oder ändern, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und der unten aufgeführten Einschränkungen, indem er sich zuvor an den Vermieter wendet. Änderungen der Buchung unterliegen folgenden Einschränkungen:

  • Wenn der geänderte Mietpreis bei jeder Änderung höher ist als der ursprünglich zu zahlende Gesamtbetrag, wird der Differenzbetrag in Rechnung gestellt und muss zum Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs bezahlt werden. Wenn der Preis der geänderten Buchung niedriger ist als der ursprüngliche Gesamtbetrag, wird dem Mieter die Differenz nicht erstattet. Der Vermieter behält sich das Recht vor, einen Pauschalbetrag von fünfzig Euro (50 €) pro storniertem Miettag anzuwenden.
  • Im Falle einer Stornierung, die mehr als 8 (acht) Wochen vor dem Datum des Mietbeginns erfolgt: Die Anzahlung wird nach Abzug eines Pauschalbetrags von 50 Euro (fünfzig Euro) zur Deckung der Reservierungskosten zurückerstattet.
  • Im Falle einer Stornierung, die weniger als 8(acht) Wochen vor der Abholung des Fahrzeugs erfolgt, wird eine Stornogebühr erhoben. Diese Gebühr beträgt die erste Zahlung bei der Buchung (50% – fünfzig Prozent – des Gesamtbetrags).
    Im Falle einer Stornierung 7 Tage oder weniger vor der Abholung des Fahrzeugs führt zur Fälligkeit des Gesamtpreises der Reservierung durch den Vermieter.

Es wird daran erinnert, dass jeder Miettag, der vom Mieter nicht selbst verbraucht wird, niemals erstattet wird, wenn er abonniert wurde.

  1. Stornierung seitens des Vermieters

WAKEUP CAMPERVANS behält sich das Recht vor, die Vermietung ohne Rückerstattung der geleisteten Anzahlung in folgenden Fällen zu stornieren:

  • Nichterscheinen des Mieters innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Datum und der vereinbarten Zeit für die Bereitstellung des Fahrzeugs
  • Keine Vorlage am Tag der Bereitstellung der für die Anmietung erforderlichen Dokumente durch den Mieter gemäß Artikel 2 dieser AGB.
  • Größere Kräfte gemäß Artikel 1

Im Falle von Zahlungsverzug oder Nichtzahlung (Überschreitung der Zahlungsfrist):

  • Bei der Buchung (Anzahlung): Die Buchung wird storniert
  • Bei der Bereitstellung des ausgebauten Vans: Die Miete wird storniert, ohne Rückerstattung der bereits geleisteten Anzahlung
  • Nach der Bereitstellung des ausgebauten Vans (Nichtzahlung des Mietpreises nach Abreise des Mieters)

Mietvertrag wird storniert. Der Mieter wird telefonisch benachrichtigt (Anruf + SMS)
Der umgebaute Van muss sofort zurückgegeben werden
Bereits gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet (Anzahlung)
Der Mieter schuldet den Mietbetrag zuzüglich einer Verzugsstrafe von 20%
Im Falle der Nichtrückgabe des umgebauten Vans ab dem Tag nach der Stornierung des Vertrags werden 300 € pro Tag der Verspätung zusätzlich zum Mietpreis zuzüglich 20% Strafe berechnet. Der Mieter akzeptiert, dass der Vermieter diese Strafen von seiner Kreditkarte einzieht. Darüber hinaus kann der Vermieter Strafverfahren wegen Nichtrückgabe des umgebauten Vans und Vertrauensmissbrauch einleiten.

3.1 Rücktritt vom Vertrag und Abholung des Fahrzeugs durch den Vermieter

Rücktritt vom Vertrag und Abholung des Fahrzeugs durch den Vermieter

  • Der Mieter hat dem Vermieter irreführende Informationen zur Verfügung gestellt, insbesondere in Bezug auf die vorgeschriebenen Dokumente (siehe Artikel 2 dieser AGB),
  • Der Mieter hat dem Vermieter ungültige Dokumente zur Verfügung gestellt, wie zum Beispiel eine administrative Aussetzung oder Stornierung des Führerscheins.
  • Das Fahrzeug wurde nicht an dem im Mietvertrag vorgesehenen Tag zurückgegeben und der Mieter hat sich nicht mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt,
  • Der Mieter hat die Bedingungen des Mietvertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten,
  • Das Fahrzeug scheint verlassen zu sein oder wurde als verlassen gemeldet,
  • Der Mieter ist in Verzug oder Zahlungsverzug,
  • Die Passagiere oder das Fahrzeug sind gefährdet.

3.2 Beschreibung des gemieteten Fahrzeugs

Der Vermieter stellt dem Mieter das reservierte Fahrzeug zur Verfügung, gekennzeichnet durch:

  • Seine Art (unter unseren verschiedenen Strecken)
  • Die Optionen und Zubehör, die es ausstatten

Im Falle der Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs (wegen Panne, Unfall, Verspätung des Vormieters…) verpflichtet sich der Vermieter, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um dem Mieter ein Ersatzfahrzeug so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen. Dieses Fahrzeug kann andere Eigenschaften aufweisen als das vom Mieter reservierte Fahrzeug. In diesem Fall:

  • Wenn der Mieter das Ersatzfahrzeug oder die Verspätung ablehnt, wird ihm seine Anzahlung vollständig zurückerstattet (Hinweis: Ein Fahrzeug der gleichen Preisklasse, das jedoch eine andere Dekoration als das angeforderte hat, ist kein Grund für die Stornierung der Anmietung durch den Mieter)
  • Wenn der Mieter das Ersatzfahrzeug und gegebenenfalls die Verspätung akzeptiert, passt der Vermieter den Mietpreis an das neue Fahrzeug und dessen Ausstattung und Zubehör an (nur im Sinne einer Tarifermäßigung) und entsprechend der neuen Mietdauer.

Für den Fall, dass keine Alternative vom Vermieter gefunden werden kann, wird die Miete storniert und die Anzahlung des Mieters wird vollständig zurückerstattet. In keinem Fall kann der Kunde Schadensersatz geltend machen, um

  • Die Unmöglichkeit für den Vermieter, die Vermietung über den vorgesehenen Zeitraum zu gewährleisten, oder
  • Verspätung der Lieferung des Vans, oder
  • Ersatz des reservierten Fahrzeugs durch ein Ersatzfahrzeug

4 – TARIFBEDINGUNGEN UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

4.1 Preise

Der Mietpreis ist der Preis, der vom Vermieter in dem bei der Buchung gesendeten Angebot angegeben wurde.

Der Mietpreis beinhaltet:

  • Mehrwertsteuer (20%), Preise sind immer in TTC angegeben
  • Der Mietpreis des Lieferwagens nach Tarifperiode
  • Der Preis für Zubehör, Optionen, Dienstleistungen und Ausrüstung, die der Mieter dem Fahrzeug hinzufügt
  • Die Haftpflichtversicherung (Einzelheiten Artikel 10)
  • Zwei zugelassene Fahrer
  • Die in der Fahrzeug-Checkliste aufgeführten Materialien und Ausrüstungen

Alle anderen optionalen Ausstattungen und Dienstleistungen, die der Mieter nach der Buchung erwerben möchte, sind direkt bei der Übernahme des Fahrzeugs an WAKEUP CAMPERVANS zu entrichten.

Durch die Annahme dieser Allgemeinen Mietbedingungen ermächtigt der Mieter den Vermieter ausdrücklich, seine Kredit-, Zahlungs- oder Debitkarte mit den Beträgen zu belasten, die den Mietleistungen von WAKEUP CAMPERVANS entsprechen. Der Mieter ermächtigt den Vermieter auch, seine Karte mit etwaigen zusätzlichen Kosten zu belasten, die in diesem Vertrag aufgeführt sind, z. B. bei fehlendem Kraftstoff

4.2 Art der Zahlung

4.2.1 Die Zahlungsmittel

  • Per Kreditkarte
  • Per Überweisung

4.2.2 Anzahlung und Restbetrag

Zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website schuldet der Mieter 50% (fünfzig Prozent) des Gesamtpreises für die Mietdienstleistungen. Der Restbetrag der WAKEUP CAMPERVANS-Leistung, d. h. die verbleibenden 50 % (50 %), muss 7 Tage vor Abholung des Fahrzeugs bezahlt werden. Die Zahlung der Anzahlung (zum Zeitpunkt der Buchung) und des Restbetrags der Miete kann durch die im Artikel genannten Mittel erfolgen.

Article 5 – Bedingungen für die Bereitstellung und Rückgabe von Fahrzeugen

5.1 Bedingungen für die Bereitstellung

5.1.1 – Bereitstellung des Fahrzeugs

Die Bereitstellung des Fahrzeugs erfolgt in der Nähe des Flughafens Bastia-Poretta, Chemin de Mezzana, 20290 Lucciana.

Das Datum der Bereitstellung des Fahrzeugs ist das auf der Buchungsbestätigung des Vermieters angegebene Datum.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters zum Zeitpunkt der Bestätigung der Reservierung des Fahrzeugs und nach Bestätigung durch den Vermieter kann die Bereitstellung jedoch an dem zwischen den Parteien vereinbarten Ort und zu der Zeit erfolgen, die in der Buchungsbestätigung angegeben sind

Tage und Zeiten der Bereitstellung des Fahrzeugs sind:

  • Montag bis Sonntag von 08:00 bis 20:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten kann kein Van abgeholt werden, es sei denn, dies wurde zuvor mit dem Vermieter vereinbart und es wird eine zusätzliche Bereitstellungsgebühr erhoben.

Der Vermieter übergibt das Fahrzeug dem Mieter in einwandfreiem Zustand, in einwandfreiem Zustand, mit Kraftstoff und sauberem Wasser, mit Reifen in gutem Zustand und mit allen für den Betrieb erforderlichen Verwaltungsdokumenten.(Kopie des Fahrzeugscheins)

Der Zustand des Fahrzeugs (innen und außen) ist in der Beschreibung „Zustand“ des Mietvertrags beschrieben. Die Parteien dieses Vertrags verpflichten sich, alle offensichtlichen Mängel vor der Abreise schriftlich zu melden. Mit der Unterzeichnung des Vertrags akzeptiert der Mieter das Fahrzeug in dem Zustand, in dem er sich befindet, und verpflichtet sich, es in demselben Zustand zurückzugeben. Der Mieter verpflichtet sich, vor dem Verlassen der Agentur zu überprüfen, ob der Zustand des Fahrzeugs der Beschreibung entspricht, und eine widersprüchliche Feststellung zu machen, wenn der Mieter offensichtliche Mängel feststellt, die nicht darin enthalten sind. Andernfalls gilt das gemietete Fahrzeug als der Beschreibung entsprechend. Der Vermieter kann keine Ansprüche in Bezug auf offensichtliche Schäden berücksichtigen, die nicht in der Beschreibung angegeben sind.

Zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs unterzeichnet der Mieter, gegebenenfalls vertreten durch den Fahrer, den Mietvertrag, den beschreibenden Zustand und die Liste der Zubehörteile des Fahrzeugs, so bestätigt er:

  • das zur Verfügung gestellte Fahrzeug mit der durchgeführten Reservierung übereinstimmt und sich in gutem Zustand in Funktion und Präsentation befindet;
  • Datum, Uhrzeit und Ort der Abholung des Fahrzeugs;
  • die Vollständigkeit der in der Checkliste aufgeführten Geräte und Zubehörteile;
  • die Anzahl der Kilometer, die das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Abholung zurückgelegt hat

Alle Fahrzeuge müssen ausgerüstet sein mit:

  • die gesetzlich vorgeschriebenen Zubehörteile, insbesondere eine Warnweste, ein Warndreieck,. Im Falle der Nichtrückgabe berechnet der Vermieter eine pauschale Strafe in Höhe von € 50,00 inkl. MwSt. (50 Euro inkl. Steuern) pro nicht zurückgegebenem Zubehör.
  • Campingzubehör und -ausrüstung zum Zubereiten von Mahlzeiten, Essen und Schlafen, wie im technischen Datenblatt des Fahrzeugs auf der Website wakeupcampervans.com und im Datenblatt «Liste der Einrichtungen» beschrieben des Fahrzeugs, das am Tag der Bereitstellung des Fahrzeugs übergeben wurde. Im Falle der Nichtrückgabe berechnet der Vermieter eine pauschale Strafe in Höhe von € 50,00 inkl. MwSt. (50 Euro inkl. Steuern) pro nicht zurückgegebenem Zubehör.
  • Darüber hinaus bietet der Vermieter dem Mieter an, zum Zeitpunkt der Buchung des Fahrzeugs verschiedene Optionen zu abonnieren. Der Vermieter berechnet eine Pauschalstrafe in Höhe von € 50,00 inkl. MwSt. (50 Euro inkl. Steuern) pro nicht zurückgegebenem Zubehör.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, alle defekten, verlorenen und/oder nicht ersetzten Geräte oder Zubehörteile zum tatsächlichen Wert (je nach Lieferantenrechnung) in Rechnung zu stellen, zu dem eine zusätzliche Auftragsverwaltungsgebühr in Höhe von 50 (fünfzig) Euro hinzukommt.

5.1.2 – Die Mietdauer

Die Mietdauer ist im Mietvertrag angegeben. Sie ist:

Mindestens folgende Angaben sind erforderlich:

  • 5 Tage in der Zwischensaison
  • 7 Tage in der Hochsaison

Maximal 60 aufeinanderfolgende Tage.

5.1.3 – Verlängerung der Vermietung

Der Mieter muss den Vermieter mindestens 48 (achtundvierzig) Stunden im Voraus um die Verlängerung des Mietverhältnisses bitten, indem er ihn mit der erforderlichen Provision begleitet, da er sonst zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen wegen Fahrzeugveruntreuung ausgesetzt ist.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Verlängerung ohne Entschädigung für den Mieter abzulehnen, wobei dieser verpflichtet ist, das Fahrzeug zum vorgesehenen Zeitpunkt zurückzugeben.

5.2 – Rückgabe des Fahrzeugs

Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt an dem Ort, an dem es zur Verfügung gestellt wurde (Vgl. 5.1.1), sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist.

Tage und Zeiten der Rückgabe des Fahrzeugs sind:

  • Montag bis Sonntag von 08:00 bis 20:00 Uhr

Für die Bereitstellung des Fahrzeugs außerhalb dieser Zeiten kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.

Die Rückgabe muss an dem im Mietvertrag angegebenen Datum und Zeitpunkt erfolgen. Im Falle einer Rückgabeanfrage vor dem im Vertrag angegebenen Datum/ Uhrzeit muss der Mieter den Vermieter 3 Tage vor dem neuen Rückgabedatum darüber informieren. WAKEUP CAMPERVANS bietet keine Rückerstattung des Mietpreises an

Im Falle eines Rückgabeantrags nach dem im Vertrag angegebenen Datum muss der Mieter den Vermieter 3 Tage vor dem im Vertrag angegebenen Rückgabedatum informieren, wenn

  • Der Vermieter stimmt zu, das Rückgabedatum wird geändert. In diesem Fall erteilt der Mieter dem Vermieter die Erlaubnis, die Abbuchung des auf der Grundlage des aktuellen Mietpreises (Mittel/ Hochsaison) berechneten Tarifüberschusses von der Kreditkarte des Mieters vorzunehmen. Diese Information wird dem Mieter mitgeteilt, wenn er die Verlängerung der Mietdauer beantragt.
  • Der Vermieter stimmt nicht zu, und dass das Fahrzeug nicht an dem im Vertrag festgelegten Datum zurückgegeben wird, wird die Verspätung mit zweihundert Euro (300 €) pro Verspätungstag berechnet, zusätzlich zu dem Mietpreis, der auf der Grundlage des aktuellen Mietpreises (Durchschnitt/ Hauptsaison) berechnet wird. Der Mieter akzeptiert, dass der Vermieter diese Strafen von seiner Kreditkarte einzieht. Darüber hinaus behält sich der Vermieter das Recht vor, strafrechtliche oder zivilrechtliche Schritte vor den zuständigen Gerichten einzuleiten, um Ersatz für den oder die erlittenen Schäden zu erhalten.
  • Im Falle einer Rückgabe an dem im Vertrag angegebenen Datum, jedoch mit Verspätung in Bezug auf die im Vertrag angegebene Zeit, muss der Mieter den Vermieter frühestens am Morgen des Tages der Rückgabe darüber informieren. Die Mietdauer wird in Intervallen von 24 (vierundzwanzig) Stunden berechnet, die nicht aufgeteilt werden können, ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Fahrzeugs. Der Mieter verfügt jedoch über eine Toleranz von 30 (dreißig) Minuten am Ende der Miete, bevor ein neuer Zeitraum von 24 (vierundzwanzig) Stunden angewendet wird.
  • Für den Fall, dass der Mieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs sich weigert, den «beschreibenden Staat» der Rückkehr zu unterzeichnen Der Vermieter behält sich das Recht vor, einen unabhängigen Kfz-Experten zu beauftragen, «den beschreibenden Staat» zu etablieren und die Kosten dieses Streithelfers in Rechnung gestellt werden.

Das Fahrzeug ist zurückzugeben:

  • Mit allen Einrichtungen, Zubehör, Schließsystemen und etwaigen Diebstahlschutzvorrichtungen, die zur Bereitstellung zur Verfügung gestellt werden,
  • Mit seinen Fahrausweisen und
  • In dem Zustand, der in dem bei der Bereitstellung des Fahrzeugs erstellten Datenblatt „Zustand des Fahrzeugs“ vermerkt ist,
  • in einem „normalen und täglichen“ Zustand der inneren und äußeren Sauberkeit: – im Falle eines Fahrzeugs, das äußerlich oder innerlich schmutzig gemacht wird: eine Reinigungspauschale von 80 Euro wird vom Mieter verlangt;
  • Mit voller Ladung Treibstoff. Jeder Mangel an Kraftstoff bei der Rückgabe des Fahrzeugs wird pauschal in Höhe von 50 (fünfzig) Euro inkl. MwSt. sowie Treibstoffkosten in Höhe von 2,50 (zwei und fünfzig Cent) Euro inkl. MwSt. pro Liter fehlenden Kraftstoff berechnet
  • Mit einem sauberen Zustand der Karosserie, der eine Bestandsaufnahme ermöglicht;
  • In den Einbauschränken/-boxen oder im Kühlschrank des Fahrzeugs dürfen keine Lebensmittel verbleiben;
  • Der Kühlschrank muss sauber sein, ausgeschaltet.
  • Das Geschirr muss sauber sein.
  • Zusätzliche Ausrüstung muss sauber sein.

Andernfalls trägt der Mieter alle Kosten für die Instandsetzung in Bezug auf die finanzielle Haftung des Mieters.

Die Anmietung endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs, seiner Schlüssel, etwaiger Originalpapiere und Zubehörteile, die an die Agentur WAKEUP CAMPERVANS, einen Mitarbeiter von WAKEUP CAMPERVANS, zur im Mietvertrag festgelegten Ankunftszeit vermietet werden. Nur in diesem Schritt kann der Mietvertrag beendet werden. Im Falle der Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der im Mietvertrag festgelegten Zeiten und ohne Eingreifen eines Mitarbeiters von WAKEUP CAMPERVANS sorgt der Mieter für die Verwahrung, die damit verbundenen Risiken und die Kosten der Anmietung bis zu den Öffnungszeiten der Mietagentur

Article 6 –BEDINGUNGEN BEI UNFALL, PANNE UND DIEBSTAHL

6.1 Im Falle eines Unfalls

Im Falle eines Unfalls des Fahrzeugs, der einen Dritten verpflichtet, liegt die Verantwortung des Mieters:

  • eine gütliche Feststellung der Versicherung zu vervollständigen (andernfalls wird der Mieter haftbar gemacht), um
  • Identifizierung des/der Dritten: Name, Vorname, Telefonnummer, Führerscheinnummer, Zulassungsnummer, Pass- oder Personalausweisnummer.
  • Ermittlung der Bedingungen des Schadens und der Verantwortlichkeiten der verschiedenen Parteien (Mieter und Dritte)
  • Den Vermieter innerhalb von zwölf Stunden nach Eintritt des Schadens zu benachrichtigen, sofern dies nicht wesentlich ist, damit der Vermieter den Schaden sofort bei der Versicherung melden kann. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Firma WAKEUP CAMPERVANS eine Frist von 48 Stunden (48 Stunden) hat, um die Schadensmeldung bei ihrem Versicherer vorzunehmen. Gegebenenfalls kann der Mieter für die Verspätung der Erklärung haftbar gemacht werden.
  • Einleitung des Unterstützungsverfahrens, falls erforderlich

6.2 Bei Ausfall oder Störung
Im Falle einer Panne oder eines Vorfalls liegt die Verantwortung des Mieters:

  • Den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Vermieter das Unterstützungsverfahren einleiten kann, falls erforderlich
  • keine Reparatur oder Austausch von Teilen ohne Zustimmung des Vermieters durchzuführen
  • Im Falle von Reparaturen oder Ersatz von Teilen, die mit Zustimmung des Vermieters durchgeführt wurden, Rechnungen im Namen des Vermieters erstellen und aufbewahren zu lassen. Diese Rechnungen werden vom Vermieter erstattet, wenn der Vorfall oder die Panne einem normalen Verschleiß entspricht und der Mieter nicht haftbar ist (siehe Artikel 7, Haftung des Mieters).

Die Vorlage eines vollständigen gütlichen Ergebnisses mit oder ohne identifizierte Dritte, unabhängig davon, ob der Mieter verantwortlich ist oder nicht, ist obligatorisch. Andernfalls und außer in Fällen höherer Gewalt, die es unmöglich machen, eine Feststellung innerhalb dieser Frist vorzulegen, sind die Versicherungs- und Unterstützungsgarantien gemäß diesen Bedingungen nicht durchsetzbar und der Mieter haftet für den gesamten Schaden, der ihm zuzuschreiben ist, insbesondere die Kosten, die dem Fahrzeug im Rahmen seines Verkehrswerts zuzüglich der Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner Festhaltemaßnahme entstehen.

In jedem Fall schuldet der Mieter im Falle eines Schadens am Fahrzeug die Kosten für die Instandsetzung des Fahrzeugs, der Mieter schuldet auch eine Bearbeitungsgebühr von 50 (fünfzig) Euro inklusive Steuern und Festhaltegebühren, die auf der Grundlage des aktuellen Mietpreises basierend auf der Kategorie des gemieteten Fahrzeugs berechnet werden.

  1. Bei Diebstahl

Bei Diebstahl oder versuchtem Einbruch, der zu einer Beschädigung des umgebauten Lieferwagens führt, muss der Mieter:

  • den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Vermieter innerhalb von 12 Stunden den Diebstahl oder den versuchten Einbruch und Diebstahl bei der Versicherung meldet
  • innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall eine Anzeige bei der Polizei oder der Gendarmerie einreichen, die dem Ort des Diebstahls am nächsten ist. Sie erhalten eine Quittung Ihrer Deklaration. Mit diesem Vorgehen können Sie die Suche starten. Auf diese Weise wird auch die Haftung des Mieters aufgehoben, wenn der Dieb einen Unfall verursacht.
  • dem Vermieter das Beschwerdeprotokoll, die Papiere und Schlüssel des Fahrzeugs zu übergeben. Diese Bedingung ist entscheidend für den Versicherungsschutz bei Diebstahl.

Im Falle eines Diebstahls der Schlüssel und/oder Papiere mit dem Fahrzeug muss der Mieter sicherstellen, dass er dies den zuständigen Behörden meldet, damit dies in der eingereichten Beschwerde angegeben wird.

Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen, außer in Fällen höherer Gewalt, die die Zustellung des Beschwerdeprotokolls und der Schlüssel und Papiere des Fahrzeugs innerhalb der genannten Frist unmöglich machen, haftet der Mieter für den gesamten Schaden, der ihm zuzuschreiben ist, insbesondere die Kosten, die dem Fahrzeug im Rahmen seines Verkehrswerts zuzüglich der Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner Festhaltemaßnahme entstehen.

ARTIKEL 7. VERANTWORTLICHKEITEN DES MIETERS

7.1 Haftung gegenüber dem Fahrzeug

Der Mieter verpflichtet sich, die Empfehlungen des Vermieters bei der Abholung des Fahrzeugs einzuhalten. Diese Empfehlungen beziehen sich auf das Führen des Fahrzeugs, die Verwendung der Originalausrüstung und die Verwendung der zusätzlichen Ausrüstung, die der Vermieter dem Fahrzeug hinzufügt. Die Vermietung ist streng persönlich. Der Hauptmieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht von anderen Personen als sich selbst und gegebenenfalls dem im Vertrag genannten zusätzlichen Fahrer fahren zu lassen, es sei denn, es liegt nachweislich höhere Gewalt vor.

Der Hauptmieter ist allein für den umgebauten Van verantwortlich. Er sorgt für die ordnungsgemäße Nutzung, Wartung und Verwahrung des ausgebauten Vans und aller ihm anvertrauten Dokumente und Ausrüstungen.

7.2. Sicherheit des Fahrzeugs

  • Wenn der ausgebaute Van leer ist, verpflichtet sich der Mieter, dass er in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften geparkt und mit den vom Vermieter zur Verfügung gestellten Diebstahlsicherungen abgeschlossen wird.
  • Der Mieter darf die Schlüssel und Fahrscheine (Original-Fahrzeugschein, falls vorhanden) nicht im Van lassen.
  • Er verpflichtet sich auch, Zubehör wie GPS, Telefone, Tablets außer Sichtweite zu bringen, wenn der ausgestattete Van abgestellt und unbesetzt ist.

7.3. Wartung des Fahrzeugs

Die laufende Wartung des Fahrzeugs liegt in der Verantwortung des Mieters. Abhängig von der Anzahl der bei der Anmietung zurückgelegten Kilometer muss der Mieter die Nutzungskontrollen gemäß den Empfehlungen des Herstellers durchführen (Motorölstand über 1000 km, Reifendruck usw.). Der Mieter muss immer auf die Signale der Warnleuchten achten und die damit verbundenen Maßnahmen ergreifen, z. B. einen möglichen Nothalt. Wartungs- und Bedienungsanleitungen des Herstellers sind auf Anfrage in der Agentur erhältlich.

Der Mieter ist während der Mietzeit für die laufende Reinigung und Instandhaltung des Wohnmobils verantwortlich, einschließlich:

  • Die Reinigung der Innen- und Außenseite des Kastenwagens
  • Überprüfung – visuell und mit Hilfe eines Manometers, falls erforderlich – des Reifendrucks und ggf. Aufblasen der Reifen
  • Im Falle eines Austauschs sind Reifen derselben Größe, desselben Typs, desselben Kennzeichens und mindestens der gleichen Abnutzung wie die Originalreifen zu verwenden. Zur Erinnerung: Die beiden Reifen einer Achse müssen in Größe, Typ, Marke und Verschleiß identisch sein.
  • Überprüfung des Ölstands und der verschiedenen Flüssigkeiten (Bremse, Kühlung, ADblue…), alle 3000 km zurückgelegt, und deren Aktualisierung bei Bedarf. Zu diesem Zweck ist es notwendig, den Vermieter zu kontaktieren, um die Referenz der zu verwendenden Wartungsprodukte (Öl, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel…) zu erhalten
  • Die Überprüfung des Kraftstoffstands und die Zugabe von Kraftstoff und vollem Tank am Ende der Miete (nur Gasöl) ist weniger als 10 km vom Rückgabeort entfernt.
  • Überprüfung der Kontrollleuchten (Armaturenbrett)

7.3. Nutzung des Fahrzeugs

Der Hauptmieter verpflichtet sich während der gesamten Mietdauer:

  • das Fahrzeug nur von den im Mietvertrag genannten Fahrern führen zu lassen;
  • Beachten Sie die Anzahl der im Fahrzeugschein vorgesehenen Plätze
  • Überladen Sie das Fahrzeug nicht über das im Fahrzeugschein festgelegte zulässige Höchstgewicht hinaus,
  • Fahren Sie vorsichtig, unter Beachtung der Geschwindigkeitsbegrenzungen und der Verkehrsregeln des durchquerten Gebiets,
  • Schätzen Sie die Begrenzungslinie, insbesondere die Höhe des Fahrzeugs,
  • Ändern Sie nicht die Eigenschaften des Fahrzeugs,
  • Ziehen Sie keinen Anhänger oder ein anderes Fahrzeug oder verwenden Sie das gemietete Fahrzeug, um ein anderes Fahrzeug zu schieben,
  • Fahren Sie nicht betrunken,
  • Fahren Sie nicht unter dem Einfluss von Drogen oder anderen Substanzen, die das Bewusstsein oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen;
  • Nicht im Fahrzeug rauchen,
  • Verwenden Sie das Fahrzeug nur für persönliche Zwecke,
  • Das Fahrzeug nicht untervermieten,
  • Verwenden Sie das Fahrzeug nicht zum Erlernen des Fahrens,
  • Keine entgeltliche Beförderung von Personen oder Gütern,
  • Verwenden Sie das Fahrzeug nicht für Werbe- oder Propagandazwecke jeglicher Art,
  • Nehmen Sie nicht an Rennen, Rallyes oder Veranstaltungen jeglicher Art teil,
    Keine gefährlichen Güter befördern,
  • Das Fahrzeug nicht mit Salzwasser in Kontakt bringen,
  • Fahren Sie nicht außerhalb von asphaltierten Verkehrswegen (Felder, Schlamm, Sand, nicht befahrene Wege…),
  • Nicht auf das Fahrzeugdach montieren,
  • Reisen Sie nicht außerhalb der Region Korsika,
  • Fahren Sie nicht nach dem eventuellen Entzug des Führerscheins,
  • Fahren Sie nicht auf Schnee ohne Ausrüstung von WAKEUP CAMPERVANS.
  • Nur auf Straßen, die für den Straßenverkehr geeignet sind;
  • das gemietete Fahrzeug gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und allgemeiner gemäß den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes, in dem es verkehrt, zu benutzen;
  • Sie darf nicht für illegale, unmoralische oder vom Hersteller nicht vorgesehene Zwecke verwendet werden;
  • Nicht mit Haustieren reisen

8. FINANZIELLE VERANTWORTUNG UND GARANTIE

8.1. Strafzettel

Der Mieter ist während der Mietdauer finanziell verantwortlich für Strafen, Verstöße und Strafen (finanzielle und strafrechtliche): Geschwindigkeitsüberschreitung, Parken usw. Gemäß den Artikeln L.121-2 und L.121-3 der Straßenverkehrsordnung, Die Kontaktdaten des Mieters können den zuständigen Behörden mitgeteilt werden. Im Falle einer Intervention des Vermieters, insbesondere bei der Bearbeitung von Geldbußen, Strafzetteln oder Protokollen, akzeptiert der Mieter, dass der Vermieter diese Strafen von seiner Kreditkarte zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50 (fünfzig) Euro inklusive Steuern einzieht. Der Mieter ermächtigt den Vermieter ausdrücklich, seine Zahlungsmethode, insbesondere Kreditkarte, zu verwenden, um den entsprechenden Betrag zu erhalten.

8.2. Schlüsselverlust und Umlaufausweise

Im Falle des Verlusts von Schlüsseln und/oder Fahrscheinen des Fahrzeugs muss der Mieter die für die Ausstellung von Duplikaten erforderlichen Erklärungen abgeben und die Teile auf seine Kosten ersetzen. Im Falle des Vergessens der Schlüssel im Inneren des Fahrzeugs und im Falle des Schließens des Fahrzeugs gehen alle Kosten für das Öffnen und Instandsetzung des Fahrzeugs zu Lasten des Mieters.

Wenn dieser Verlust eine Fahrzeugstilllegung mit sich bringt, die die Miettätigkeit von WAKEUP CAMPERVANS beeinträchtigt, werden dem Mieter Festhaltegebühren in Rechnung gestellt, die auf der Grundlage des aktuellen Mietpreises berechnet werden.

8.3 Wartung des Fahrzeugs

Der Mieter ist finanziell verantwortlich für die Reinigung und Wartung, die für die laufende Wartung des Fahrzeugs während der Mietdauer erforderlich sind, wie in Artikel 7.3 beschrieben

8.3.1 – Kosten für die Instandsetzung des Fahrzeugs

Der Mieter akzeptiert, dass der Vermieter unwiderruflich berechtigt ist, die vom Mieter geschuldeten Beträge zur Deckung dieser Kosten einzuziehen, auch wenn diese Beträge den Betrag der Kaution übersteigen, Beträge, die um eine Festhaltegebühr erhöht werden können, die auf der Grundlage des Tagessatzes für den betreffenden Zeitraum berechnet wird (falls die Festhaltezeit des Fahrzeugs die Miettätigkeit von Wakeup Campervans beeinträchtigt). Der Mieter haftet in vollem Umfang für :

  • Höhe der Kosten für die Instandsetzung des von WAKEUP CAMPERVANS gemieteten Fahrzeugs im Schadensfall zuzüglich einer Festhaltegebühr, die auf der Grundlage des Tagespreises für den betreffenden Zeitraum berechnet wird (für den Fall, dass die Immobilisierung des Fahrzeugs die Mietaktivität von Wakeup Campervans beeinträchtigt).
  • Höhe des Wertes des Fahrzeugs (Argus TTC zuzüglich 10%) und seiner Einrichtungen und Zubehörteile (TTC), im Falle des Diebstahls des Fahrzeugs. Es wird ausdrücklich auf Artikel 10 dieser AGB für die Bestimmungen bezüglich der vom Vermieter abgeschlossenen Versicherung und für die Bedingungen für Schäden und Diebstahl verwiesen, die nicht durch diesen Mietvertrag abgedeckt sind

8.3.2 von der Versicherung abgedeckte Schäden

Die finanzielle Haftung des Mieters entspricht der Höhe der Kaution. In Abschnitt 10 finden Sie Einzelheiten über die vom Vermieter abgeschlossene Versicherung und die von Ihrem Mietvertrag abgedeckten Schadensbedingungen.

8.3.3 – Kosten für die Instandsetzung des Fahrzeugs – nicht durch die Versicherung gedeckte Schäden

Der Mieter haftet in vollem Umfang in Höhe der Kosten für die Instandsetzung des vom Vermieter gemieteten Fahrzeugs im Falle von Schäden, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind. In Abschnitt 10 finden Sie Einzelheiten zur vom Vermieter abgeschlossenen Versicherung sowie zu den Bedingungen für Schäden und Diebstahl, die nicht durch Ihren Mietvertrag abgedeckt sind.

ARTIKEL 9. Kaution -Kaution- Selbstbehalt

Für die Anmietung eines Vans beim Vermieter ist eine Kaution in Höhe von 1.500 Euro erforderlich, unabhängig vom gewählten Schutzniveau. Der Betrag der Kaution wird während der Mietdauer nicht eingezogen. Er erfolgt per Bankabdruck, Kreditkartenautorisierung. Die Kaution entspricht der Selbstbeteiligung, die WAKEUP CAMPERVANS für die Zahlung der Miete garantieren soll, zuzüglich gegebenenfalls der finanziellen Haftung, die der Mieter im Falle eines erlittenen(n) Schadens(s) haben könnte durch das Fahrzeug, Diebstahl oder Instandsetzungskosten des Fahrzeugs.

Der Mieter hat die Möglichkeit, unsere Franchise-Ermäßigungsoption «Relax» zu abonnieren, die den Betrag der Franchise auf 500 (fünfhundert) Euro inkl. MwSt. reduziert (Formel Franchise-Einlösung für 29 € pro Tag, verfügbar ab 7 Miettagen). Die nicht eingezogene Kaution bleibt am Abreisetag bei 1.500€ und deckt die Selbstbeteiligung von 500€ und/oder alle Schäden, die nicht durch die Versicherung des Fahrzeugs abgedeckt sind (wie Beschädigung der Matratzen, Sitze und Innenausstattung des Fahrzeugs ….).

Im Falle eines Unfalls oder eines Zusammenstoßes mit Feststellung eines Unfalls oder eines Schadens am Fahrzeug wird die Kaution vom Vermieter für voll ausgestattete Vans bis zum Erhalt des Schreibens der Versicherung aufbewahrt, in dem die Haftung des Mieters angegeben ist oder nicht, oder bis zum Erhalt der Kostenvoranschläge für Instandsetzungsarbeiten.

WAKEUP CAMPERVANS behält sich das Recht vor, die Kaution bis zu 15 Tage nach Ende der Mietzeit aufzubewahren, um sich gegen eine mögliche Beschädigung des Fahrzeugs zu schützen, die zum Zeitpunkt der Rückgabe nicht gemeldet wurde.

Die Anzahlung erfolgt per Kreditkartenabdruck 2 Tage vor dem Abreisetag. Der Mieter akzeptiert, dass der Vermieter eine Abbuchung der vom Mieter im Rahmen dieses Vertrages geschuldeten Beträge vornimmt.

Im Falle von Instandsetzungskosten, die bei der Rückgabe des Vans festgestellt wurden, ermächtigt der Mieter WAKEUP CAMPERVANS, die Kaution sofort ganz oder teilweise zu belasten:

– Treibstoffmangel, Reinigungskosten, Verzugszinsen.

nach Sachschäden und erste Schätzung des Personals von WAKEUP CAMPERVANS. Wenn diese Schäden ein Gutachten von einem Werkstätten- oder Karosseriebauer erfordern, wird eine Rechnung ausgestellt und dem Mieter nach dem Datum der Rückgabe zugesandt. Diese Rechnung führt entweder zu einer zusätzlichen Zahlung durch den Mieter oder zu einer Rückerstattung von WAKEUP CAMPERVANS im Falle einer übermäßigen Zahlung.

ARTIKEL 10. VERSICHERUNG

10.1 VERSICHERUNG

Auf dem Gebiet der zugelassenen Länder, die auf der grünen Versicherungskarte angegeben sind, werden die folgenden Garantien erworben

  • Haftpflicht für Schäden an Dritten gemäß den Vorschriften;
  • Schäden an Fahrzeugen durch verschiedene Unfälle mit Selbstbehalt, Feuer und Diebstahl mit Selbstbehalt, Rechtsschutz.
  • Eine Versicherung für alle Risiken, Diebstahl und Feuer, Naturkatastrophen und Vandalismus, um Schäden am gemieteten Fahrzeug zu decken. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Haftung des Mieters beinhaltet diese Versicherung einen Selbstbehalt von 1500€, der durch die Kaution des Mieters abgedeckt ist
  • Dieser Selbstbehalt kann auf 500€ reduziert werden (19€ pro Tag, mindestens 500€)
  • Die Franchise gilt für jedes Event. Bei nicht gleichzeitigen Schäden gelten daher mehrere Freibeträge, sofern der Mieter seine Haftung gegenüber dem Van gemäß den Artikeln 6 und 7 einhält.

10.2 Verantwortlichkeiten

Die entstandenen Schäden unterliegen der vollen Verantwortung eines identifizierten Dritten: Die Versicherung dieses Dritten haftet finanziell für die Kosten der Instandsetzung des von WAKEUP CAMPERVANS gemieteten Fahrzeugs. Sofern dieser Dritte identifiziert und versichert ist, trägt er die Kosten für die Instandsetzung. Der Mieter trägt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50€.

– Der Mieter haftet für die entstandenen Schäden ganz oder teilweise

Im Falle einer Meinungsverschiedenheit über die Höhe der vom Mieter mitgeteilten Kosten für die Instandsetzung des Fahrzeugs hat der Mieter die Möglichkeit, auf eigene Kosten ein Gutachten eines von den Gerichten zugelassenen Sachverständigen anzufordern innerhalb von 10 Tagen nach der Benachrichtigung des Vermieters über die Zahlungsanforderung. Die Schlussfolgerungen dieses Sachverständigen werden für beide Seiten verbindlich sein.

Wichtig: Es wird darauf hingewiesen, dass in dem Fall, dass der Mieter während der Dauer der Vermietung an mehreren Schäden beteiligt ist, jeder Schaden unabhängig von der Anwendung einer Entschädigung nach den oben genannten Modalitäten führt.

Nach Ablauf dieser Frist und sofern die Verlängerung der Mietdauer nicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen in Artikel 5.1 schriftlich durch den Mietwagenanbieter akzeptiert ist, haftet der Mieter allein für Schäden, die durch das Fahrzeug verursacht und/oder erlitten werden.

10.3 – Wichtigste Ausnahmen

Die folgenden Vorfälle und Schäden werden von der Versicherung nicht übernommen und begründen die volle finanzielle Haftung des Mieters:

  • die Reifenpanne, es sei denn, sie ist auf Schäden am versicherten Fahrzeug zurückzuführen oder damit verbunden;
  • Schäden durch Beschädigung oder Verschwinden an den verschiedenen Teilen des Fahrzeugs, die zum Zeitpunkt des Schadens nicht mit dem Fahrzeug zusammengehalten werden;
  • Eisbruch (Windschutzscheibe, Seitenglas, Heckglas, Scheinwerfer)
  • die beförderten Waren, Gegenstände und Tiere;
  • Schäden, die während des Transports des Fahrzeugs auf dem Seeweg entstanden sind;
  • Diebstahl des Fahrzeugs, wenn es auf Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen ist.
  • Im Falle einer falschen Beurteilung der Begrenzungslinie des Fahrzeugs sind Aufpralle an der Ober- und Unterkasse nicht durch die Schadensgarantie abgedeckt, es sei denn, es muss der Fall höherer Gewalt nachgewiesen werden
  • Verlust von Fahrzeugschlüsseln oder Fahrausweisen
  • Verwendung von ungeeignetem Kraftstoff,
  • Die Reifen sind beschädigt,
  • Motorüberhitzung durch längere Fahrzeit mit niedrigem Wasserstand des Kühlers,
  • Schäden durch Nutzung des Fahrzeugs in Sand, Schlamm, Schnee
  • Schäden und Diebstahl von persönlichen Gegenständen des Mieters und der Passagiere des Van-
  • Schäden, die den Zustand der Trunkenheit oder Vergiftung des Mieters betreffen
  • Schäden, die entstehen, wenn der Mieter seine Verantwortung für die Wartung und die Nutzung des Van nicht erfüllt, wie in den Artikeln 4.2 und 4.3 beschrieben. Beispiele für nicht abgedeckte Schäden:
  • Schäden und Beschädigungen durch nicht vorsorgliche Nutzung des Fahrzeugs (Schäden an Innen- und Außensitzen): Zerrissene Sitze, beschädigte oder beschädigte Teile usw.
  • Schäden, die Gegenstand falscher oder falscher Informationen und/oder Erklärungen sind, die der Mieter dem Vermieter und seinem Versicherer zur Verfügung stellt, oder der freiwilligen Unterlassung von Informationen durch den Mieter oder der unmöglichen Nutzung der vom Mieter bereitgestellten Informationen (insbesondere in der gütlichen Feststellung eines Unfalls)
  • Schäden, die Gegenstand der Nichtübermittlung von Informationen über den Schaden an den Vermieter sind (insbesondere die gütliche Feststellung eines Unfalls)
  • Dommages faisant suite à l’abandon ou à la non restitution dans les délais mentionnés sur le contrat de location du véhicule par le locataire
  • Le vol du véhicule faisant suite à son abandon ou à sa non restitution dans les délais mentionnés sur le contrat de location par le locataire.
  • Schäden infolge der Aufgabe oder Nichtrückgabe innerhalb der im Mietvertrag genannten Fristen durch den Mieter
  • Diebstahl des Fahrzeugs infolge der Aufgabe oder Nichtrückgabe innerhalb der im Mietvertrag genannten Fristen durch den Mieter.

ACHTUNG: Die abgeschlossene Versicherung übernimmt keine Garantie für Schäden an den «oberen Teilen» und «unteren Teilen» des Fahrzeugs, woraufhin alle Schäden an diesen «oberen Teilen» und «unteren Teilen» dem Mieter entstehen.

11. INFORMATIK UND FREIHEITEN

Der Mieter stimmt zu, dass der Vermieter persönliche Informationen über ihn sammelt (Adresse, Telefonnummer, E-Mail…). Diese Informationen sind vertraulich und werden vom Vermieter nicht weitergegeben. Diese Informationen werden vom Vermieter verwendet:

  • Um die Kundenbasis des Vermieters zu versorgen (Archivierung der Kundendaten nach der Anmietung, Zusendung von Werbeangeboten mit Zustimmung des Mieters…)
  • Um die Buchung des Vans und die Erstellung eines Mietvertrags zu gewährleisten
  • Um Streitigkeiten beizulegen und die Mietbedingungen durchzusetzen.

Um die Kundenbasis des Vermieters zu versorgen (Archivierung der Kundendaten nach der Anmietung, Zusendung von Werbeangeboten mit Zustimmung des Mieters…)
Um die Buchung des Vans und die Erstellung eines Mietvertrags zu gewährleisten
Um Streitigkeiten beizulegen und die Mietbedingungen durchzusetzen.
Der Vermieter wird die personenbezogenen Daten gemäß Artikel 1348 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf einem zuverlässigen und dauerhaften Datenträger archivieren, der eine wahrheitsgemäße Kopie bildet. Die Archive des Vermieters werden von den Parteien als Beweis für die Kommunikation, Reservierungen, Zahlungen und Transaktionen zwischen den Parteien betrachtet. Diese Archive sind dem Mieter auf einfache Anfrage per Post oder E-Mail an die Agentur des Vermieters, mit dem er die Vermietung abgeschlossen hat, zugänglich. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat der Mieter das Recht, der Speicherung in einer Datei und der Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen, das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung der ihn betreffenden Informationen, indem er seine Anfrage richtet, mit einem Identitätsnachweis, per Post an: Wakeup Campervans, 122 Ort namens Mezzana, 20290 Lucciana.

12. Höhere Gewalt

Der Vermieter behält sich das Recht vor, jede Buchung ohne finanziellen Schaden für ihn zu stornieren, wenn Ereignisse höherer Gewalt oder zufällige Ereignisse ihn dazu zwingen, wie zum Beispiel, und ohne dass diese Liste erschöpfend ist: Streik, Feuer, Wasserschäden, Unmöglichkeit des Zugangs, Entscheidungen von Behörden, Unfällen, Pannen usw.

13. Verantwortung

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden an Eigentum oder Personen, die durch ein vom Mieter betreutes Fahrzeug verursacht werden. Der Vermieter kann in keinem Fall für indirekte Schäden wie ein verpasster Zug, Schiff oder Flugzeug haftbar gemacht werden. Der Vermieter haftet in keinem Fall gegenüber dem Mieter oder Fahrer für den Verlust oder die Beschädigung des persönlichen Eigentums, das während der Laufzeit des Mietvertrags an Bord des Fahrzeugs zurückgelassen wurde. Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen oder andere Unfälle, die im Fahrzeug oder bei der Verwendung optionaler Ausrüstung auftreten.

Für den Fall, dass der Mieter sein eigenes Fahrzeug während der Mietdauer in den Räumlichkeiten des Mieters lässt, übernimmt WAKEUP CAMPERVANS keine Haftung für Pannen, Diebstahl oder versuchten Diebstahl und Schäden, die mit den Kräften der Natur verbunden sind. Diese Schäden müssen vom Mieter und seinen Versicherern übernommen werden. Der Vermieter haftet in keinem Fall für Schäden oder Diebstahl am persönlichen Fahrzeug des Mieters, das auf dem Parkplatz abgestellt ist.

14. Anwendbares Recht – Streitigkeiten

Der Mietvertrag unterliegt sowohl für seine Auslegung als auch für seine Durchführung französischem Recht. Alle Schwierigkeiten oder Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung oder Ausführung des Mietvertrags, auch im Falle einer Vielzahl von Beklagten oder einer Berufung auf Garantie, werden vor den zuständigen Gerichten nach der Agentur des Abgangs verhandelt.