ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

WAKEUP CAMPERVANS

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Mietvertrag für ein Fahrzeug, der Sie mit der Gesellschaft WAKEUP CAMPERVANS verbindet. Die Anmietung eines Fahrzeugs bei WAKEUP CAMPERVANS, die durch die Erstellung und Unterzeichnung eines Mietvertrags formalisiert wird, setzt die uneingeschränkte und vorbehaltlose Anerkennung der Allgemeinen Mietbedingungen durch den Mieter voraus. Durch das Ankreuzen des Feldes „Ich akzeptiere“ während des Buchungsvorgangs des Mietservices oder durch die Rücksendung des unterzeichneten Angebots erkennen Sie diese Bedingungen ohne jeglichen Vorbehalt an. Wir empfehlen Ihnen daher, diese sorgfältig zu lesen.

Artikel 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Der „Mieter“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, auf deren Namen der Mietvertrag ausgestellt ist. Ist der Mieter eine natürliche Person, ist er zugleich der Hauptfahrer und Unterzeichner des Vertrags. Ist der Mieter eine juristische Person (z. B. Unternehmen, Verein usw.), so ist der Hauptfahrer der Unterzeichner des Vertrags. Ist der Unterzeichner des Vertrags nicht der gesetzliche Vertreter des Unternehmens, muss er eine ordnungsgemäß vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Vollmacht vorlegen.

Der „Vermieter“, die „Agentur“, „Wakeup Campervans“ bezeichnet die Gesellschaft WAKEUP CAMPERVANS SAS, deren rechtliche Hinweise wie folgt lauten:

  • Handelsregisternummer: 908 270 341
  • Datum der Eintragung: 16/12/2021
  • SIRET-Nummer: 908 270 341 00013
  • Stammkapital: 10.000 €
  • Tätigkeit: Kurz- und mittelfristige Vermietung von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (7711A)
  • Sitz der Gesellschaft: 122, lieu-dit Mezzana, 20290 Lucciana
  • Präsident: Quentin BARRAUD
  • Generaldirektor: QUENTIN BARRAUD

Der Mietvertrag, der zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen wird, umfasst die Allgemeinen Mietbedingungen (nachstehend), das bei der Übergabe und bei der Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam erstellte Zustandsprotokoll, die Liste der im Fahrzeug vorhandenen Ausstattungsgegenstände, die Bedienungsanleitung sowie die Kaution.

Das „Fahrzeug“, der „van aménagé“, bezeichnet das vom Vermieter an den Mieter vermietete Fahrzeug.

„Schäden“ bezeichnet jede am Fahrzeug entstandene Beschädigung, mit Ausnahme von Glasbruch und Reifenpannen.

Artikel 2. MIETBEDINGUNGEN

Der Hauptfahrer des Fahrzeugs sowie gegebenenfalls der im Vertrag genannte Zusatzfahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mehr als zwei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Der Fahrer muss ehrenwörtlich bestätigen, dass sein Führerschein gültig ist und dass keine Maßnahme zur Aussetzung, Einschränkung oder zum Entzug der Fahrerlaubnis gegen ihn besteht. Der Besitz eines „weißen“ Führerscheins oder eines Führerscheins mit eingeschränkter Gültigkeit sowie eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige des Führerscheins berechtigen nicht zur Anmietung des Fahrzeugs.

Der Mieter als Hauptfahrer muss bei der Unterzeichnung des Mietvertrags folgende Unterlagen vorlegen:

  • einen gültigen Identitätsnachweis
  • den gültigen Führerschein (Duplikate oder Fotokopien werden nicht akzeptiert)
  • einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als 3 Monate ist
  • ein Zahlungsmittel zur Begleichung der Miete (Schecks ausgeschlossen)
  • eine auf seinen Namen ausgestellte Bankkarte zur Hinterlegung der Kaution

Für Führerscheine, die außerhalb der EU ausgestellt wurden: Sie müssen in französischer Sprache abgefasst sein oder von einer offiziellen Übersetzung begleitet werden. Ist dies nicht der Fall, muss dem Originalführerschein ein internationaler Führerschein beigefügt werden. Der im Mietvertrag angegebene Name des Mieters ist der des Hauptfahrers, der bei der Unterzeichnung des genannten Vertrags anwesend sein muss und dem sämtliche mit der Anmietung verbundenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen oder die Nichtvorlage eines dieser Dokumente führt zur sofortigen Annullierung des Vertrags, ohne Rückerstattung der vom Mieter für die Fahrzeugreservierung gezahlten Beträge.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Miete im Falle eines Verstoßes durch den Mieter ohne Begründung und ohne Entschädigung mit sofortiger Wirkung und von Rechts wegen zu beenden.

Mieter gegen eine der wesentlichen Verpflichtungen des Mietvertrags verstößt, insbesondere gegen die Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs, die Zahlung sowie die Rückgabebedingungen des Fahrzeugs.

ARTIKEL 3. BEDINGUNGEN FÜR RESERVIERUNG, ÄNDERUNG UND STORNIERUNG

  1. Reservierung eines Fahrzeugs

Die Reservierung eines Fahrzeugs durch den Mieter erfolgt in drei Schritten:

  • Der Mieter stellt eine Reservierungsanfrage (über unsere Website, per E-Mail an contact@wakeupcampervans.com oder telefonisch unter 00 33 7.84.06.58.59.
  • Der Vermieter sendet ein Angebot zur Durchführung der Reservierung oder eine Bestätigung der Reservierung des Mieters.
    • Versand einer E-Mail zur Bestätigung der Verfügbarkeit an Ihr E-Mail-Postfach, einschließlich eines Angebots, einer Zusammenfassung der Fahrzeugmietreservierung (gewählte Optionen und Pakete, Anzahlung und noch zu zahlender Restbetrag), der Informationen zur Bereitstellung des Fahrzeugs, insbesondere des vereinbarten Datums und Ortes der Übergabe, sowie des angewandten Tarifs
    • Angebot 15 Tage ab dem Versanddatum gültig
  • Die Zahlung der Anzahlung durch den Mieter

Um die Buchung zu bestätigen, muss der Mieter eine Anzahlung von 30 % (mindestens 100 Euro) des Mietpreises per Kreditkarte oder Überweisung senden. Die Buchung wird erst wirksam, wenn der Vermieter diese Anzahlung erhalten hat.

Die vollständige Liste der am Tag der Fahrzeugübergabe dem Vermieter vorzulegenden Dokumente. Der Vermieter kann in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, die aus dem Verlust oder Diebstahl der an den Mieter gesendeten Reservierungsbestätigung oder aus der Nutzung dieses Dokuments durch Dritte entstehen. Der Vermieter haftet ebenfalls nicht für eine mögliche Verzögerung bei der Bereitstellung des Fahrzeugs, wenn diese Verzögerung darauf zurückzuführen ist, dass die vom Mieter übermittelten Informationen unvollständig oder unzutreffend sind, was dieser ausdrücklich anerkennt.

  1. Änderung und Stornierung

Der Mieter kann den Fahrzeugtyp und/oder die Daten seiner Reservierung vorbehaltlich der Verfügbarkeit und der nachstehend aufgeführten Einschränkungen ändern oder stornieren, indem er zuvor den Vermieter kontaktiert. Änderungen der Reservierung unterliegen den folgenden Einschränkungen:

  • Bei jeder Änderung gilt: Ist der Preis der geänderten Anmietung höher als der ursprünglich zu zahlende Gesamtbetrag, wird die Differenz in Rechnung gestellt und muss bei der Übernahme des Fahrzeugs beglichen werden. Ist der Preis der geänderten Reservierung niedriger als der ursprünglich zu zahlende Gesamtbetrag, erfolgt keine Rückerstattung der Differenz an den Mieter. Der Vermieter behält sich das Recht vor, einen Pauschalbetrag von fünfzig Euro (50 €) pro storniertem Miettag zu berechnen.
  • Im Falle einer Stornierung, die mehr als 8 (acht) Wochen vor dem Beginn der Mietdauer erfolgt, wird die Anzahlung nach Abzug eines Pauschalbetrags von 50 Euro (fünfzig Euro), der die Reservierungskosten abdeckt, zurückerstattet.
  • Im Falle einer Stornierung, die weniger als 8 (acht) Wochen vor der Übernahme des Fahrzeugs erfolgt, werden Stornogebühren erhoben. Diese Gebühren entsprechen der bei der Reservierung geleisteten ersten Zahlung (30 % – dreißig Prozent – des Gesamtbetrags).
  • Im Falle einer Stornierung 30 Tage oder weniger vor der Übernahme des Fahrzeugs wird der gesamte Preis der Reservierung durch den Vermieter fällig.

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder vom Mieter aus eigenem Verschulden nicht in Anspruch genommene Miettag nach erfolgter Buchung in keinem Fall erstattet wird.

  1. Stornierung seitens des Vermieters

WAKEUP CAMPERVANS behält sich das Recht vor, die Vermietung in den folgenden Fällen zu stornieren, ohne Rückerstattung der geleisteten Anzahlung:

  • Nichterscheinen des Mieters innerhalb von 24 Stunden nach dem für die Fahrzeugübergabe vereinbarten Datum und der vereinbarten Uhrzeit
  • Nichtvorlage der für die Anmietung erforderlichen Unterlagen durch den Mieter am Tag der Fahrzeugübergabe gemäß Artikel 2 der vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen.
  • Fälle höherer Gewalt, wie in Artikel 12 beschrieben

Im Falle eines Zahlungsverzugs oder einer nicht erfolgten Zahlung (Überschreitung der Zahlungsfrist):

  • Bei der Reservierung (Zahlung der Anzahlung): Die Reservierung wird storniert
  • Bei der Bereitstellung des ausgebauten Vans: Die Vermietung wird storniert, ohne Rückerstattung der bereits geleisteten Anzahlung
  • Nach der Bereitstellung des ausgebauten Vans (Nichtzahlung des Mietbetrags nach Abreise des Mieters)
    • Der Mietvertrag wird annulliert. Der Mieter wird darüber telefonisch (Anruf + SMS) informiert.
    • Der ausgebaute Van muss unverzüglich zurückgegeben werden
    • Bereits gezahlte Beträge (Anzahlung) werden nicht zurückerstattet
    • Der Mieter schuldet den Mietbetrag zuzüglich einer Verzugsstrafe von 20 %.
    • Im Falle der Nicht­rückgabe des ausgebauten Vans ab dem Tag nach der Vertragsannullierung werden zusätzlich zum Mietpreis zuzüglich der 20 % Verzugsstrafe 300 € pro Verspätungstag in Rechnung gestellt. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter diese Strafgebühren von seiner Bankkarte abbucht. Darüber hinaus kann der Vermieter strafrechtliche Schritte wegen Nicht­rückgabe des ausgebauten Vans und wegen Vertrauensmissbrauchs einleiten.

3.1 Kündigung des Vertrags und Rücknahme des Fahrzeugs durch den Vermieter

Der Mieter ermächtigt den Vermieter, den Mietvertrag jederzeit zu beenden und das Fahrzeug in den folgenden Fällen wieder in Besitz zu nehmen:

  • Der Mieter hat dem Vermieter falsche Angaben gemacht, insbesondere in Bezug auf die vorzulegenden Pflichtdokumente (siehe Artikel 2 der vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen).
  • Der Mieter hat dem Vermieter ungültige Unterlagen vorgelegt, wie beispielsweise im Falle einer behördlichen Aussetzung oder eines Entzugs der Fahrerlaubnis.
  • Das Fahrzeug wurde nicht am im Mietvertrag vorgesehenen Tag zurückgegeben und der Mieter hat keinen Kontakt mit dem Vermieter aufgenommen.
  • Der Mieter hat die Bestimmungen des Mietvertrags und der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten.
  • Das Fahrzeug scheint verlassen zu sein oder wurde als solches gemeldet.
  • Der Mieter befindet sich in Zahlungsverzug oder kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach.
  • Die Insassen oder das Fahrzeug werden in Gefahr gebracht.

3.2 Beschreibung des gemieteten Fahrzeugs

Der Vermieter stellt dem Mieter das reservierte Fahrzeug zur Verfügung, das wie folgt gekennzeichnet ist:

  • Seinen Typ (aus unseren verschiedenen Modellreihen)
  • Die Optionen und Zubehörteile, mit denen es ausgestattet ist

Im Falle der Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs (aufgrund einer Panne, eines Unfalls, einer Verspätung des vorherigen Mieters usw.) verpflichtet sich der Vermieter, alles daran zu setzen, dem Mieter so schnell wie möglich ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Dieses Fahrzeug kann andere Eigenschaften aufweisen als das vom Mieter reservierte Fahrzeug. In diesem Fall:

  • Lehnt der Mieter das Ersatzfahrzeug oder die Verzögerung ab, wird ihm die Anzahlung vollständig zurückerstattet (Hinweis: Ein Fahrzeug derselben Kategorie, jedoch mit einer anderen Gestaltung als das ursprünglich gewünschte, stellt keinen Grund für eine Stornierung der Anmietung durch den Mieter dar).
  • Akzeptiert der Mieter das Ersatzfahrzeug und gegebenenfalls die Verzögerung, passt der Vermieter den Mietpreis entsprechend dem neuen Fahrzeug sowie dessen Ausbauten und Zubehör (ausschließlich in Form einer Preisminderung) und entsprechend der neuen Mietdauer an.

Kann vom Vermieter keine Ersatzlösung gefunden werden, wird die Anmietung storniert und die Anzahlung des Mieters vollständig zurückerstattet. In keinem Fall kann der Kunde Schadensersatz verlangen zur Deckung von:

  • der Unmöglichkeit für den Vermieter, die Vermietung für den vorgesehenen Zeitraum sicherzustellen, oder
  • Le retard de livraison du van, ou
  • dem Ersatz des reservierten Fahrzeugs durch ein Ersatzfahrzeug

4 – TARIFBEDINGUNGEN UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

4.1 Tarife

Der Mietpreis entspricht dem vom Vermieter im bei der Reservierung übermittelten Angebot angegebenen Tarif.

Der Mietpreis umfasst:

  • die Mehrwertsteuer (20 %); die Preise sind stets als Bruttopreise (inkl. MwSt.) angegeben
  • den Mietpreis des ausgebauten Vans entsprechend dem geltenden Tarifzeitraum
  • den Preis der vom Mieter zum Fahrzeug hinzugefügten Zubehörteile, Optionen, Dienstleistungen und Ausstattungen
  • die Haftpflichtversicherung (Details siehe Artikel 10)
  • zwei zugelassene Fahrer
  • das in der Checkliste des Fahrzeugs aufgeführte Material und die Ausstattung

Jede weitere optionale Ausstattung oder Dienstleistung, die der Mieter nach der Reservierung hinzubuchen möchte, ist direkt bei WAKEUP CAMPERVANS bei der Übernahme des Fahrzeugs zu bezahlen.

Mit der Annahme der vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen ermächtigt der Mieter den Vermieter ausdrücklich, seine Kredit-, Zahlungs- oder Debitkarte mit den Beträgen zu belasten, die den Mietleistungen von WAKEUP CAMPERVANS entsprechen. Der Mieter ermächtigt den Vermieter außerdem, seine Karte mit etwaigen zusätzlichen Kosten zu belasten, die in diesem Vertrag genannt sind, beispielsweise bei fehlendem Kraftstoff.

4.2 Zahlungsmodalitäten

4.2.1 Zahlungsmittel

  • Per Bankkarte
  • Per Überweisung

4.2.2 Anzahlung und Restbetrag

Zum Zeitpunkt der Reservierung auf der Website schuldet der Mieter 30 % (dreißig Prozent) des Gesamtpreises der Mietleistungen. Der verbleibende Betrag der Leistung von WAKEUP CAMPERVANS, also die restlichen 70 % (siebzig Prozent), ist spätestens 7 Tage vor der Übernahme des Fahrzeugs zu begleichen. Die Zahlung der Anzahlung (zum Zeitpunkt der Reservierung) sowie des Restbetrags der Miete kann mit den in diesem Artikel genannten Zahlungsmitteln erfolgen.

Artikel 5 – BEDINGUNGEN FÜR DIE ÜBERGABE UND RÜCKGABE DER FAHRZEUGE

5.1 Bedingungen für die Übergabe des Fahrzeugs

5.1.1 – Übergabe des Fahrzeugs

Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt in der Nähe des Flughafens Bastia-Poretta, Chemin de Mezzana, 20290 Lucciana.

Das Datum der Übergabe des Fahrzeugs ist das in der vom Vermieter ausgestellten Reservierungsbestätigung angegebene Datum.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters zum Zeitpunkt der Bestätigung der Fahrzeugreservierung und nach Bestätigung durch den Vermieter kann die Übergabe an dem zwischen den Parteien vereinbarten Ort und zu der vereinbarten Uhrzeit erfolgen, wie in der Reservierungsbestätigung angegeben.

Die Tage und Uhrzeiten der Fahrzeugübergabe sind:

  • Von Montag bis Sonntag von 08:00 bis 20:00

Außerhalb dieser Zeiten kann kein Van übernommen werden, es sei denn, es wurde zuvor eine Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen und es fallen zusätzliche Übergabekosten an.

Der Vermieter übergibt dem Mieter das Fahrzeug in einwandfreiem äußerlichem Betriebszustand und sauberem Zustand, mit vollem Kraftstofftank und Frischwassertank, mit Reifen in gutem Zustand sowie mit allen für den Straßenverkehr erforderlichen Verwaltungsunterlagen (Kopie der Zulassungsbescheinigung).

Der Zustand des Fahrzeugs (innen und außen) ist im Formular „Zustandsbeschreibung“ des Mietvertrags festgehalten. Die Parteien dieses Vertrags verpflichten sich, vor der Abfahrt alle sichtbaren Mängel schriftlich zu vermerken. Mit der Unterzeichnung des Vertrags akzeptiert der Mieter das Fahrzeug in dem Zustand, in dem es sich befindet, und verpflichtet sich, es im gleichen Zustand zurückzugeben. Der Mieter verpflichtet sich, zu überprüfen, ob der Zustand des Fahrzeugs der Beschreibung entspricht, und vor Verlassen der Agentur ein gemeinsames Schadensprotokoll zu erstellen, falls er sichtbare Mängel feststellt, die dort nicht aufgeführt sind. Andernfalls gilt das gemietete Fahrzeug als der Beschreibung entsprechend. Der Vermieter kann keine Reklamationen bezüglich sichtbarer Schäden berücksichtigen, die nicht in der Zustandsbeschreibung vermerkt wurden.

Bei der Übernahme des Fahrzeugs unterzeichnet der Mieter, gegebenenfalls vertreten durch den Fahrer, den Mietvertrag, die Zustandsbeschreibung sowie die Liste der Fahrzeugzubehörteile und bestätigt damit:

  • dass das zur Verfügung gestellte Fahrzeug der vorgenommenen Reservierung entspricht und sich in einem guten Betriebs- und Präsentationszustand befindet
  • des Datums, der Uhrzeit und des Ortes der Übernahme des Fahrzeugs
  • der Vollständigkeit der in der Checkliste aufgeführten Ausstattungen und Zubehörteile
  • der Anzahl der vom Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übernahme zurückgelegten Kilometer

Alle Fahrzeuge sind ausgestattet mit:

  • den gesetzlich vorgeschriebenen Zubehörteilen, insbesondere einer Warnweste mit hoher Sichtbarkeit sowie einem Warndreieck. Bei Nicht­rückgabe wird der Vermieter eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € inkl. MwSt. (fünfzig Euro inklusive aller Steuern) pro nicht zurückgegebenem Zubehörteil berechnen
  • Campingzubehör und -ausstattung zur Zubereitung von Mahlzeiten, zum Essen und Schlafen, wie in der technischen Fahrzeugbeschreibung auf der Website wakeupcampervans.com sowie in der am Tag der Fahrzeugübergabe ausgehändigten Fahrzeugliste „Ausstattungsliste“ detailliert aufgeführt. Bei Nicht­rückgabe wird der Vermieter eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € inkl. MwSt. (fünfzig Euro inklusive aller Steuern) pro nicht zurückgegebenem Zubehörteil berechnen
  • Darüber hinaus bietet der Vermieter dem Mieter bei der Fahrzeugreservierung die Möglichkeit, verschiedene Optionen hinzuzubuchen; bei Nicht­rückgabe wird der Vermieter eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € inkl. MwSt. (fünfzig Euro inklusive aller Steuern) pro nicht zurückgegebenem Zubehörteil berechnen

Der Vermieter behält sich das Recht vor, alle beschädigten, verlorenen und/oder nicht ersetzten Ausrüstungsgegenstände oder Zubehörteile zum tatsächlichen Wert (gemäß Lieferantenrechnung) in Rechnung zu stellen; zusätzlich werden Verwaltungskosten für die Auftragsabwicklung in Höhe von 50,00 € (fünfzig Euro) berechnet

5.1.2 – Die Mietdauer

Die Mietdauer ist im Mietvertrag angegeben. Sie beträgt:

Mindestens:

  • 5 Tage in der Nebensaison
  • 7 Tage in der Hochsaison

Maximal 60 aufeinanderfolgende Tage

5.1.3 – Verlängerung der Mietdauer

Der Mieter muss beim Vermieter mindestens 48 (achtundvierzig) Stunden im Voraus eine Verlängerung der Miete beantragen und diese mit der erforderlichen Vorauszahlung begleichen, andernfalls setzt er sich zivil- und strafrechtlichen Verfolgungen wegen widerrechtlicher Nutzung des Fahrzeugs aus

Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Verlängerung ohne Entschädigung für den Mieter abzulehnen; in diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug zum vorgesehenen Termin zurückzugeben

5.2 – Rückgabe des Fahrzeugs

Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt am selben Ort wie die Übergabe (siehe 5.1.1), sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist

Die Tage und Uhrzeiten für die Rückgabe des Fahrzeugs sind:

  • Von Montag bis Sonntag, von 08:00 bis 20:00 Uhr

Die Bereitstellung des Fahrzeugs außerhalb dieser Zeiten kann mit zusätzlichen Kosten berechnet werden

Die Rückgabe muss zum im Mietvertrag angegebenen Datum und zur angegebenen Uhrzeit erfolgen. Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe vor dem im Vertrag vorgesehenen Datum bzw. der vorgesehenen Uhrzeit muss der Mieter den Vermieter drei Tage vor dem neuen Rückgabedatum informieren. WAKEUP CAMPERVANS bietet keine Rückerstattung des Mietpreises an

Im Falle einer Rückgabe nach dem im Vertrag angegebenen Datum muss der Mieter den Vermieter drei Tage vor dem im Vertrag vorgesehenen Rückgabedatum informieren, sofern:

  • Erteilt der Vermieter seine Zustimmung, wird das Rückgabedatum geändert. In diesem Fall erteilt der Mieter dem Vermieter die Genehmigung, den zusätzlichen Mietbetrag auf Grundlage des zum Zeitpunkt geltenden Miettarifs (Mittel-/Hochsaison) von der Kreditkarte des Mieters abzubuchen. Diese Information wird dem Mieter bei seiner Anfrage zur Verlängerung der Mietdauer mitgeteilt
  • Erteilt der Vermieter keine Zustimmung und wird das Fahrzeug nicht zum im Vertrag festgelegten Datum zurückgegeben, wird der Verzug mit zweihundert Euro (300 €) pro verspätetem Tag berechnet, zusätzlich zum Mietpreis, der auf Grundlage des jeweils gültigen Miettarifs (Mittel-/Hochsaison) berechnet wird. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter diese Strafgebühren von seiner Kreditkarte abbucht. Darüber hinaus behält sich der Vermieter das Recht vor, alle straf- oder zivilrechtlichen Schritte vor den zuständigen Gerichten einzuleiten, um Ersatz für den entstandenen Schaden oder die entstandenen Schäden zu erlangen
  • Im Falle einer Rückgabe am im Vertrag angegebenen Datum, jedoch mit Verspätung gegenüber der im Vertrag festgelegten Uhrzeit, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter so früh wie möglich und spätestens am Morgen des Rückgabetages zu informieren. Die Mietdauer wird in nicht teilbaren 24-Stunden-Zeiträumen ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe berechnet. Am Ende der Mietdauer gilt jedoch eine Toleranz von 30 (dreißig) Minuten, bevor ein neuer Zeitraum von 24 (vierundzwanzig) Stunden berechnet wird
  • Für den Fall, dass der Mieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs die Unterzeichnung des Rückgabe-„Zustandsprotokolls“ verweigert, behält sich der Vermieter das Recht vor, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Rückgabe-„Zustandsprotokolls“ zu beauftragen und dem Mieter die Kosten dieses Gutachtens in Rechnung zu stellen

Das Fahrzeug muss zurückgegeben werden:

  • Mit sämtlichen bei der Übergabe bereitgestellten Ausbauten, Zubehörteilen, Schließsystemen sowie gegebenenfalls vorhandenen Diebstahlsicherungen
  • Mit seinen Fahrzeugpapieren
  • In dem Zustand, der im bei der Fahrzeugübergabe erstellten Formular „Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs“ festgehalten ist
  • In einem „normalen und alltäglichen“ Zustand der Innen- und Außenreinigung;
    – im Falle eines außen oder innen verschmutzt zurückgegebenen Fahrzeugs wird dem Mieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 80 Euro in Rechnung gestellt
  • Mit vollem Kraftstofftank. Jeder bei der Rückgabe festgestellte Kraftstoffmangel wird pauschal mit 50,00 € inkl. MwSt. (fünfzig Euro inklusive aller Steuern) zuzüglich Kraftstoffkosten in Höhe von 2,50 € inkl. MwSt. (zwei Euro fünfzig) pro fehlendem Liter berechnet
  • Mit einem Sauberkeitszustand der Karosserie, der eine ordnungsgemäße Zustandsfeststellung ermöglicht
  • Es dürfen keine Lebensmittel in den Schränken/Stauboxen des Ausbaus oder im Kühlschrank des Fahrzeugs zurückbleiben
  • Der Kühlschrank muss sauber und ausgeschaltet sein
  • Die Toilette muss sauber, entleert und desinfiziert sein
  • Das Geschirr muss sauber sein
  • Die zusätzlichen Ausstattungsgegenstände müssen sauber sein

Andernfalls gehen sämtliche Kosten für die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands zu Lasten des Mieters und fallen unter dessen finanzielle Verantwortung

Die Miete endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs, seiner Schlüssel, gegebenenfalls vorhandener Originalpapiere sowie der gemieteten Zubehörteile an die Agentur WAKEUP CAMPERVANS oder an einen Mitarbeiter von WAKEUP CAMPERVANS zur im Mietvertrag festgelegten Rückgabezeit. Nur dieser Schritt beendet den Mietvertrag. Erfolgt die Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der im Mietvertrag festgelegten Zeiten und ohne Anwesenheit eines Mitarbeiters von WAKEUP CAMPERVANS, trägt der Mieter die Obhut, die damit verbundenen Risiken sowie die Mietkosten bis zu den Öffnungszeiten der Vermietagentur

Artikel 6 – Bedingungen im Falle von Unfall, Panne und Diebstahl

6.1 Im Falle eines Unfalls

Im Falle eines Unfalls des Fahrzeugs mit Beteiligung eines Dritten liegt es in der Verantwortung des Mieters:

  • Einen europäischen Unfallbericht auszufüllen (andernfalls gilt der Mieter als verantwortlich), der es ermöglicht:
  • Den/die Dritten zu identifizieren: Name, Vorname, Telefonnummer, Führerscheinnummer, Kennzeichen, Pass- oder Personalausweisnummer
  • Die Umstände des Schadens sowie die Verantwortlichkeiten der beteiligten Parteien (Mieter und Dritte) zu ermitteln
  • Den Vermieter innerhalb von zwölf Stunden nach Eintritt des Schadens, sofern keine schwerwiegenden Gründe dies verhindern, zu informieren, damit der Vermieter den Schaden umgehend bei der Versicherung melden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass WAKEUP CAMPERVANS eine Frist von 48 Stunden hat, um den Schaden bei ihrer Versicherung zu melden. Gegebenenfalls kann der Mieter für eine verspätete Meldung haftbar gemacht werden
  • Die Notfallhilfe einzuleiten, falls erforderlich

6.2 Im Falle einer Panne oder eines Zwischenfalls
Im Falle einer Panne oder eines Zwischenfalls des Fahrzeugs liegt es in der Verantwortung des Mieters:

  • Den Vermieter unverzüglich zu informieren, damit dieser im Bedarfsfall die Notfallhilfe einleiten kann
  • Keine Reparaturen oder Teileaustausche ohne Zustimmung des Vermieters vorzunehmen
  • Im Falle von Reparaturen oder Teileaustauschen, die mit Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden, Rechnungen auf den Namen des Vermieters ausstellen und aufbewahren. Diese Rechnungen werden vom Vermieter erstattet, sofern der Vorfall oder die Panne auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist und der Mieter nicht verantwortlich ist (siehe Artikel 7, Haftung des Mieters)

Die Übergabe eines ausgefüllten Unfallberichts, mit oder ohne identifizierten Dritten, ist obligatorisch, unabhängig davon, ob der Mieter verantwortlich ist oder nicht. Andernfalls, und sofern kein höherer Gewalt vorliegt, die eine fristgerechte Übergabe des Berichts unmöglich macht, sind die in diesen Bedingungen vorgesehenen Versicherungs- und Assistanceleistungen nicht anwendbar, und der Mieter haftet für sämtliche ihm zuzurechnenden Schäden, insbesondere an dem Fahrzeug, begrenzt auf dessen Zeitwert zuzüglich der durch dessen Stillstand entstehenden Kosten und Aufwendungen

In jedem Fall haftet der Mieter im Schadensfall für die Wiederherstellungskosten des Fahrzeugs; außerdem ist der Mieter verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € inkl. MwSt. sowie Stillstandskosten zu zahlen, die auf Grundlage des jeweils geltenden Miettarifs und der Kategorie des gemieteten Fahrzeugs berechnet werden

  1. Im Falle eines Diebstahls

Im Falle eines Diebstahls oder eines Einbruchsversuchs, der Schäden am Campervan verursacht, ist der Mieter verpflichtet:

  • Den Vermieter unverzüglich zu informieren, damit die Meldung des Diebstahls oder Einbruchsversuchs innerhalb von 12 Stunden durch den Vermieter bei der Versicherung erfolgen kann
  • Innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall eine Diebstahlanzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder Gendarmerie zu erstatten. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung Ihrer Anzeige. Dieser Schritt ermöglicht die Einleitung von Ermittlungen und dient zudem dazu, die Haftung des Mieters auszuschließen, falls der Dieb einen Unfall verursacht
  • Dem Vermieter die Anzeigeerstattung, die Fahrzeugpapiere und die Fahrzeugschlüssel zu übergeben. Diese Bedingung ist entscheidend für den Versicherungsschutz im Falle eines Diebstahls

Im Falle des Diebstahls der Schlüssel und/oder der Fahrzeugpapiere zusammen mit dem Fahrzeug muss der Mieter dies den zuständigen Behörden melden, damit es in der Anzeige vermerkt wird

Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen, sofern keine höhere Gewalt die fristgerechte Übergabe der Anzeigeerstattung sowie der Fahrzeugschlüssel und -papiere verhindert, haftet der Mieter für sämtliche ihm zuzurechnenden Schäden, insbesondere am Fahrzeug, begrenzt auf dessen Zeitwert zuzüglich der durch dessen Stillstand entstehenden Kosten und Aufwendungen

ARTIKEL 7 – HAFTUNG DES MIETERS

7.1 Haftung gegenüber dem Fahrzeug

Der Mieter verpflichtet sich, die vom Vermieter bei der Übernahme des Fahrzeugs gegebenen Empfehlungen einzuhalten. Diese Empfehlungen betreffen die Fahrzeugführung, die Nutzung der Originalausstattung sowie die Verwendung zusätzlicher vom Vermieter am Fahrzeug angebrachter Ausstattungen. Die Miete ist strikt persönlich. Der Hauptmieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nur selbst oder gegebenenfalls von der im Vertrag genannten Zusatzperson fahren zu lassen, außer im Falle nachgewiesener höherer Gewalt

Der Hauptmieter ist allein verantwortlich für den Campervan. Er gewährleistet die ordnungsgemäße Nutzung, Wartung und Obhut des Campervans sowie aller ihm übergebenen Dokumente und Ausstattungen

7.2. Fahrzeugsicherheit

  • Wenn der Campervan unbesetzt ist, verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug gesetzeskonform zu parken und mit den vom Vermieter bereitgestellten Diebstahlsicherungen abzuschließen
  • Der Mieter darf die Schlüssel und Fahrzeugpapiere (Original-Fahrzeugschein, falls bereitgestellt) nicht im Campervan zurücklassen
  • Er verpflichtet sich außerdem, Zubehör wie GPS-Geräte, Telefone und Tablets außer Sichtweite zu verstauen, wenn der Campervan geparkt und unbesetzt ist

7.3. Fahrzeuginstandhaltung

Die laufende Wartung des Fahrzeugs liegt in der Verantwortung des Mieters. Je nach während der Mietdauer zurückgelegter Kilometer muss der Mieter die üblichen Kontrollen gemäß den Empfehlungen des Herstellers durchführen (z. B. Motorölstand nach über 1.000 km, Reifendruck usw.). Der Mieter muss stets auf Warnsignale achten und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, wie gegebenenfalls einen Notstopp. Die Wartungs- und Bedienungsanleitungen des Herstellers sind auf einfache Anfrage in der Agentur verfügbar

Der Mieter ist während der Mietdauer für die Reinigung und die laufende Instandhaltung des Campervans verantwortlich, einschließlich:

  • Die Reinigung des Campervans innen und außen
  • Die Überprüfung des Reifendrucks – visuell und gegebenenfalls mit einem Manometer – sowie das Aufpumpen der Reifen bei Bedarf
  • Im Falle eines Reifenersatzes müssen die Reifen die gleichen Abmessungen, denselben Typ, dieselbe Marke und einen mindestens gleichwertigen Verschleißgrad wie die Originalreifen aufweisen. Zur Erinnerung: Die beiden Reifen derselben Achse müssen in Größe, Typ, Marke und Verschleiß identisch sein
  • Die Überprüfung der Ölstände und sonstiger Flüssigkeiten (Bremsflüssigkeit, Kühlflüssigkeit, AdBlue usw.) alle 3.000 km sowie deren Auffüllen bei Bedarf. In diesem Zusammenhang muss der Mieter den Vermieter kontaktieren, um die Referenzen der zu verwendenden Wartungsprodukte (Öl, Bremsflüssigkeit, Kühlflüssigkeit usw.) zu erhalten
  • Die Überprüfung des Kraftstoffstands sowie das Auffüllen des Tanks am Ende der Mietdauer (nur Diesel), vorzugsweise innerhalb von 10 Kilometern vom Rückgabeort
  • Die Überprüfung der Kontrollleuchten (Armaturenbrett)

7.3. Fahrzeugnutzung

Der Hauptmieter verpflichtet sich während der gesamten Mietdauer:

  • Das Fahrzeug nur von den im Mietvertrag genannten Fahrern fahren zu lassen
  • Die im Fahrzeugschein angegebene Anzahl der Sitzplätze einzuhalten
  • Das Fahrzeug nicht über das im Fahrzeugschein angegebene zulässige Gesamtgewicht hinaus zu beladen
  • Fahrweise mit Vorsicht, unter Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen und der Verkehrsregeln des durchquerten Gebiets
  • Die Fahrzeugmaße, insbesondere die Höhe, richtig einzuschätzen
  • Die Fahrzeugmerkmale nicht zu verändern
  • Keinen Anhänger oder ein anderes Fahrzeug ziehen und das gemietete Fahrzeug nicht zum Schieben eines anderen Fahrzeugs verwenden
  • Nicht im alkoholisierten Zustand fahren
  • Nicht unter dem Einfluss von Drogen oder anderen Substanzen fahren, die das Bewusstsein oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen
  • Nicht im Fahrzeug rauchen
  • Das Fahrzeug nur für private Zwecke zu nutzen
  • Das Fahrzeug nicht unterzuvermieten
  • Das Fahrzeug nicht für Fahrübungen zu nutzen
  • Keine Personen- oder Warentransporte gegen Entgelt durchzuführen
  • Das Fahrzeug nicht zu Werbe- oder Propagandazwecken jeglicher Art zu verwenden
  • Nicht an Rennen, Rallyes oder sonstigen Veranstaltungen jeglicher Art teilzunehmen
  • Keine gefährlichen Güter zu transportieren
  • Das Fahrzeug keinem Salzwasser auszusetzen
  • Nicht auf unbefestigten oder nicht asphaltierten Wegen fahren (Felder, Schlamm, Sand, unbefestigte Straßen usw.)
  • Nicht auf das Fahrzeugdach steigen
  • Nicht außerhalb der Region Korsika reisen
  • Nicht fahren, wenn der Führerschein entzogen wurde
  • Nicht auf Schnee fahren ohne die von WAKEUP CAMPERVANS bereitgestellte Ausrüstung
  • Nur auf für den Fahrzeugverkehr geeigneten Straßen zu fahren
  • Das gemietete Fahrzeug gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und allgemein in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften des Landes zu nutzen, in dem es gefahren wird
  • Es nicht für rechtswidrige, unmoralische oder vom Hersteller nicht vorgesehene Zwecke zu verwenden
  • Keine Haustiere im Fahrzeug mitzunehmen

8. FINANZIELLE HAFTUNG UND GARANTIE

8.1. Verkehrsverstöße

Der Mieter haftet finanziell für Verkehrsverstöße, Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen (finanziell und strafrechtlich) während der Mietdauer, z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken usw. Gemäß den Artikeln L.121‑2 und L.121‑3 des Straßenverkehrsgesetzes können die Daten des Mieters den zuständigen Behörden übermittelt werden. Im Falle einer Intervention des Vermieters, insbesondere bei der Bearbeitung von Bußgeldern, Ordnungswidrigkeiten oder Strafanzeigen, stimmt der Mieter zu, dass der Vermieter diese Strafgebühren zusätzlich zu einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 € inkl. MwSt. von seiner Kreditkarte abbucht. Der Mieter erteilt dem Vermieter ausdrücklich die Erlaubnis, sein Zahlungsmittel, insbesondere die Kreditkarte, zur Begleichung des entsprechenden Betrags zu verwenden

8.2. Verlust von Schlüsseln und Fahrzeugpapieren

Im Falle des Verlusts der Fahrzeugschlüssel und/oder Fahrzeugpapiere übernimmt der Mieter die erforderlichen Meldungen zur Ausstellung von Duplikaten und trägt die Kosten für den Ersatz der entsprechenden Gegenstände. Werden die Schlüssel im Fahrzeug vergessen und schließt sich dieses daraufhin, trägt der Mieter sämtliche Kosten für das Öffnen und die Wiederherstellung des Fahrzeugs

Wenn dieser Verlust eine Stilllegung des Fahrzeugs zur Folge hat, die den Vermietbetrieb von WAKEUP CAMPERVANS beeinträchtigt, werden dem Mieter Stillstandskosten in Rechnung gestellt, berechnet auf Basis des jeweils gültigen Miettarifs

8.3 Fahrzeugwartung

Der Mieter haftet finanziell für alle Reinigungs- und Wartungsarbeiten, die während der Mietdauer für die laufende Instandhaltung des Fahrzeugs erforderlich sind, wie in Artikel 7.3 beschrieben

8.3.1 – Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs

Der Mieter stimmt zu, dass der Vermieter unwiderruflich berechtigt ist, die vom Mieter geschuldeten Beträge zur Deckung dieser Kosten einzuziehen, auch wenn diese Beträge die Höhe der Kaution übersteigen. Diese Beträge können um Stillstandskosten erhöht werden, berechnet auf Basis des Tagesmietpreises für den betreffenden Zeitraum (falls die Stilllegung des Fahrzeugs den Vermietbetrieb von Wakeup Campervans beeinträchtigt). Die Haftung des Mieters umfasst vollständig:

  • Höhe der Kosten für die Wiederherstellung des von WAKEUP CAMPERVANS vermieteten Fahrzeugs im Schadensfall, zuzüglich Stillstandskosten, berechnet auf Basis des Tagesmietpreises für den betreffenden Zeitraum (falls die Stilllegung des Fahrzeugs den Vermietbetrieb von Wakeup Campervans beeinträchtigt)
  • Höhe des Fahrzeugwertes (Marktwert inkl. MwSt. zuzüglich 10 %) sowie der Ausbauten und Zubehörteile (inkl. MwSt.) im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs. Es wird ausdrücklich auf Artikel 10 dieser Allgemeinen Mietbedingungen verwiesen, der die Bestimmungen zur vom Vermieter abgeschlossenen Versicherung sowie die Bedingungen für Schäden und Diebstähle regelt, die durch diesen Mietvertrag nicht abgedeckt sind

8.3.2 – Durch die Versicherung abgedeckte Schäden

Die finanzielle Haftung des Mieters entspricht der Höhe der Kaution. Siehe Artikel 10 für Einzelheiten zur vom Vermieter abgeschlossenen Versicherung und zu den im Mietvertrag abgedeckten Schäden

8.3.3 – Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs – Schäden, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind

Die Haftung des Mieters erstreckt sich vollständig auf die Kosten für die Wiederherstellung des vom Vermieter gemieteten Fahrzeugs im Falle von Schäden, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind. Siehe Artikel 10 für Einzelheiten zur vom Vermieter abgeschlossenen Versicherung sowie zu den im Mietvertrag nicht abgedeckten Schäden und Diebstählen

ARTIKEL 9 – Kaution – Selbstbeteiligung

Die Anmietung eines Campervans beim Vermieter erfordert die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 1.500 € oder 2.500 €, unabhängig vom gewählten Schutzpaket. Die Kaution wird während der Mietdauer nicht einbehalten, sondern per Bankkartenautorisierung als Reservierung blockiert. Die Kaution entspricht der Selbstbeteiligung und dient der Absicherung von WAKEUP CAMPERVANS für die Zahlung der Miete, zuzüglich gegebenenfalls der finanziellen Verantwortung, die der Mieter im Falle von Schäden am Fahrzeug, Diebstahl oder Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs zu tragen hat

Der Mieter hat die Möglichkeit, unsere Optionen zur Reduzierung der Selbstbeteiligung „Relax“ oder „Premium“ zu wählen, die die Selbstbeteiligung auf 600 € inkl. MwSt. senken (Selbstbeteiligungs-Reduzierung ab 19 € bzw. 39 € pro Tag, verfügbar ab 7 Miettagen), oder „Relax+“ und „Premium+“, die die Selbstbeteiligung auf 300 € inkl. MwSt. reduzieren (Selbstbeteiligungs-Reduzierung ab 29 € bzw. 39 € pro Tag, verfügbar ab 7 Miettagen)

Die Kaution, die blockiert wird, bleibt am Abreisetag bei 1.500 € oder 2.500 € (je nach Fahrzeugtyp) und deckt die Selbstbeteiligung von 1.500 € bzw. 2.500 € sowie alle Schäden, die nicht von der Fahrzeugversicherung abgedeckt sind (z. B. Beschädigung von Matratzen, Sitzen und der Innenausstattung des Fahrzeugs)

Im Falle eines Unfalls oder Schadens mit Unfallbericht oder am Fahrzeug entstandenen Schäden wird die Kaution vom Vermieter des Campervans vollständig einbehalten, bis der Versicherungsbescheid über die Verantwortung des Mieters vorliegt oder bis die Kostenvoranschläge für die Wiederherstellungsarbeiten eingegangen sind

WAKEUP CAMPERVANS behält sich das Recht vor, die Kaution bis zu 15 Tage nach Mietende einzubehalten, um sich gegen mögliche Schäden am Fahrzeug abzusichern, die bei der Rückgabe nicht gemeldet wurden

Die Hinterlegung der Kaution erfolgt obligatorisch per Kreditkartenautorisierung 3 Tage vor dem Abreisetag.
Der Mieter stimmt zu, dass der Vermieter bei Bedarf die im Rahmen dieses Vertrags geschuldeten Beträge einzieht.
Eine Kaution, die nicht 48 Stunden vor der Fahrzeugübernahme blockiert ist, führt zwingend zur Ablehnung der Vermietung

Im Falle von bei der Rückgabe des Campers festgestellten Wiederherstellungskosten ermächtigt der Mieter WAKEUP CAMPERVANS, sofort ganz oder teilweise die Kaution einzuziehen:

– für Kraftstoffmangel, Reinigungskosten und Verspätungsstrafen

– aufgrund von Sachschäden und der ersten Einschätzung durch das Personal von WAKEUP CAMPERVANS. Falls diese Schäden eine Begutachtung durch eine Werkstatt oder einen Karosseriebetrieb erfordern, wird eine Rechnung erstellt und dem Mieter nach dessen Rückgabedatum zugesandt. Diese Rechnung führt entweder zu einer Nachzahlung durch den Mieter oder zu einer Erstattung durch WAKEUP CAMPERVANS im Falle einer Überzahlung

ARTIKEL 10 – VERSICHERUNG

10.1 VERSICHERUNG

Auf dem Gebiet der zugelassenen Länder, die in der Versicherungskarte („Grüne Karte“) aufgeführt sind, gelten die nachstehenden Versicherungsleistungen

  • Die gesetzliche Haftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten gemäß den Vorschriften abdeckt
  • Schäden am Fahrzeug durch verschiedene Unfälle mit Selbstbeteiligung, Brand- und Diebstahlschäden mit Selbstbeteiligung sowie Rechtsschutz
  • Eine Vollkaskoversicherung, Diebstahl- und Feuerschutz, Naturkatastrophen sowie Vandalismus, zur Absicherung von Schäden am gemieteten Fahrzeug. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Verantwortung des Mieters beträgt die Selbstbeteiligung 1.500 € oder 2.500 €, die durch die Kaution des Mieters abgedeckt ist
  • Diese Selbstbeteiligung kann auf 600 € reduziert werden durch unsere Teil-Selbstbeteiligungs-Reduzierungsoption (19 € oder 29 € pro Tag, Mindestbetrag 600 €)
  • Diese Selbstbeteiligung kann auf 300 € reduziert werden durch unsere Teil-Selbstbeteiligungs-Reduzierungsoption (29 € oder 39 € pro Tag, Mindestbetrag 500 €)
  • Die Selbstbeteiligung gilt für jeden einzelnen Schadensfall. Mehrere Selbstbeteiligungen kommen daher bei nicht zusammenfallenden Schäden zur Anwendung, vorbehaltlich der vollständigen Erfüllung der Pflichten des Mieters gegenüber dem Campervan, wie in den Artikeln 6 und 7 beschrieben

10.2 Haftung

– Die verursachten Schäden liegen in der vollständigen Verantwortung eines identifizierten Dritten: Die Versicherung dieses Dritten trägt finanziell die Kosten für die Wiederherstellung des vom WAKEUP CAMPERVANS gemieteten Fahrzeugs. Vorausgesetzt, der Dritte ist identifiziert und versichert, gehen die Wiederherstellungskosten zu dessen Lasten. Verwaltungskosten in Höhe von 50 € bleiben jedoch vom Mieter zu tragen

Die verursachten Schäden unterliegen der teilweisen oder vollständigen Verantwortung des Mieters: seine finanzielle Haftung ist gegeben

Im Falle einer Meinungsverschiedenheit über die vom Vermieter mitgeteilte Höhe der Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs hat der Mieter die Möglichkeit, innerhalb von 10 Tagen nach der Zustellung der Zahlungsaufforderung auf eigene Kosten ein Gutachten durch einen gerichtlich anerkannten Sachverständigen erstellen zu lassen. Die Feststellungen dieses Sachverständigen sind für beide Parteien verbindlich

Wichtig: Es wird daran erinnert, dass im Falle, dass der Mieter während der Mietdauer in mehrere Schadensfälle verwickelt ist, jeder Schadensfall unabhängig voneinander gemäß den oben genannten Bedingungen zu einer Entschädigung führt

Nach Ablauf dieser Frist und sofern eine Verlängerung der Mietdauer nicht gemäß den Bestimmungen in Artikel 5.1 schriftlich vom Vermieter des Campervans akzeptiert wurde, trägt der Mieter die alleinige Verantwortung für die am Fahrzeug verursachten und/oder erlittenen Schäden

10.3 – Wesentliche Ausschlüsse

Die folgenden Vorfälle und Schäden sind nicht durch die Versicherung abgedeckt und begründen die volle finanzielle Verantwortung des Mieters :

  • Reifenpannen, außer wenn sie infolge oder gleichzeitig mit Schäden am versicherten Fahrzeug auftreten ;
  • Schäden durch Beschädigung oder Verlust an verschiedenen Fahrzeugbestandteilen, die zum Zeitpunkt des Schadensfalls nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind ;
  • Glasbruch (Windschutzscheibe, Seitenscheiben, Heckscheibe, Scheinwerfergläser)
  • transportierte Waren, Gegenstände und Tiere ;
  • Schäden, die während des Seetransports des Fahrzeugs entstanden sind ;
  • der Diebstahl des Fahrzeugs, wenn er auf Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen ist
  • Bei falscher Einschätzung der Fahrzeugabmessungen sind Anstöße am oberen oder unteren Fahrzeugbereich nicht durch die Schadenversicherung gedeckt, es sei denn, es liegt ein Fall höherer Gewalt vor
  • Der Verlust der Fahrzeugschlüssel oder der Fahrzeugpapiere
  • Verwendung eines ungeeigneten Kraftstoffs
  • Beschädigte Reifen
  • Motorüberhitzung infolge einer längeren Fahrt mit zu niedrigem Kühlwasserstand des Kühlers
  • Schäden infolge der Nutzung des Fahrzeugs in Sand, Schlamm oder Schnee
  • Schäden und Diebstahl von persönlichen Gegenständen des Mieters und der Fahrzeuginsassen des Vans
  • Schäden infolge von Trunkenheit oder Rauschzustand des Mieters
  • Schäden, die infolge der Nichteinhaltung der Pflichten des Mieters in Bezug auf Wartung und Nutzung des Vans entstehen, wie in den Artikeln 4.2 und 4.3 beschrieben. Beispiele für nicht abgedeckte Schäden :
  • Schäden und Beschädigungen infolge einer unsachgemäßen Nutzung des Fahrzeugs (Innen- und Außenschäden): zerrissene Sitze, beschädigte oder zerstörte Bauteile usw.
  • Schäden infolge unrichtiger oder falscher Angaben und/oder Erklärungen des Mieters gegenüber dem Vermieter und dessen Versicherer, oder infolge der vorsätzlichen Unterlassung von Informationen durch den Mieter, oder aufgrund der Unmöglichkeit, die vom Mieter bereitgestellten Informationen zu verwerten (insbesondere im Unfallbericht)
  • Schäden infolge der Nichtübermittlung der zum Schadensfall gehörenden Informationen an den Vermieter (insbesondere des Unfallberichts)
  • Schäden infolge der Aufgabe des Fahrzeugs oder der nicht fristgerechten Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter gemäß den im Mietvertrag genannten Fristen
  • Der Diebstahl des Fahrzeugs infolge seiner Aufgabe oder der nicht fristgerechten Rückgabe durch den Mieter gemäß den im Mietvertrag genannten Fristen

 

ACHTUNG: Die abgeschlossene Versicherung deckt keine Schäden an den „oberen“ und „unteren Fahrzeugteilen“ ab. Folglich gehen sämtliche Schäden an diesen „oberen“ und „unteren Fahrzeugteilen“ vollständig zu Lasten des Mieters

INFORMATIK UND FREIHEITEN

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter personenbezogene Daten über ihn erhebt (Adresse, Telefonnummer, E-Mail usw.). Diese Informationen sind vertraulich und werden vom Vermieter nicht weitergegeben. Sie werden vom Vermieter verwendet:

  • Zur Pflege der Kundendatenbank des Vermieters (Archivierung der Kundendaten nach der Anmietung, Versand von Werbeangeboten mit Zustimmung des Mieters …)
  • Zur Sicherstellung der Reservierung des Vans und zur Erstellung des Mietvertrags
  • Zur Beilegung von Streitigkeiten und zur Durchsetzung der allgemeinen Mietbedingungen

Der Vermieter archiviert die personenbezogenen Daten auf einem zuverlässigen und dauerhaften Datenträger, der eine originalgetreue Kopie darstellt, gemäß den Bestimmungen von Artikel 1348 des Zivilgesetzbuches. Die Archive des Vermieters gelten zwischen den Parteien als Nachweis für die zwischen ihnen erfolgten Kommunikationen, Reservierungen, Zahlungen und Transaktionen. Diese Archive sind für den Mieter auf einfache Anfrage per Post oder per E-Mail an die Agentur des Vermieters, bei der er den Mietvertrag abgeschlossen hat, zugänglich.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verfügt der Mieter über ein Widerspruchsrecht gegen die Speicherung in einer Datei und die Nutzung seiner personenbezogenen Daten sowie über ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung der ihn betreffenden Informationen, indem er seine Anfrage zusammen mit einem Identitätsnachweis per Post richtet an: Wakeup Campervans, 122 lieu dit Mezzana, 20290 Lucciana

12. Höhere Gewalt

Der Vermieter behält sich das Recht vor, jede Reservierung ohne finanzielle Nachteile für ihn zu stornieren, wenn er aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse dazu gezwungen ist, wie unter anderem – ohne dass diese Liste abschließend ist – Streik, Brand, Wasserschäden, Unmöglichkeit des Zugangs, Anordnungen öffentlicher Behörden, Unfall oder Panne des Fahrzeugs usw.

13. Haftung

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Schäden an Sachen oder Personen, die durch ein Fahrzeug verursacht werden, das sich unter der rechtlichen Obhut des Mieters befindet. Der Vermieter kann in keinem Fall für indirekte Schäden wie das Verpassen eines Zuges, eines Schiffes oder eines Fluges haftbar gemacht werden. Der Vermieter haftet in keinem Fall gegenüber dem Mieter oder dem Fahrer für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände, die während der Mietdauer im Fahrzeug zurückgelassen werden. Der Vermieter kann ebenfalls nicht für Verletzungen oder sonstige Unfälle haftbar gemacht werden, die sich im Fahrzeug oder bei der Nutzung optionaler Ausstattungen ereignen

Für den Fall, dass der Mieter sein eigenes Fahrzeug während der Mietdauer auf dem Gelände des Vermieters abstellt, übernimmt WAKEUP CAMPERVANS keinerlei Haftung bei Panne, Diebstahl, Einbruch oder versuchtem Diebstahl sowie bei Schäden durch Naturgewalten. Diese Schadensfälle sind vom Mieter und dessen Versicherern zu tragen. Der Vermieter kann in keinem Fall für mögliche Schäden oder Diebstahl am persönlichen Fahrzeug des Mieters, das auf dem Parkplatz abgestellt ist, haftbar gemacht werden

14. Anwendbares Recht – Streitigkeiten

Der Mietvertrag unterliegt sowohl in seiner Auslegung als auch in seiner Durchführung dem französischen Recht. Sämtliche Schwierigkeiten oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung oder der Erfüllung des Mietvertrags, auch im Falle mehrerer Beklagter oder einer Streitverkündung, werden den zuständigen Gerichten entsprechend der Abholagentur vorgelegt